Beschlussvorlage - 2015/323
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung des Landkreises Lüneburg in Wahlbereiche für die Kreiswahl 2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Recht und Kommunalaufsicht
- Bearbeitung:
- Nadja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Leitzmann, Hermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.12.2015
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Sachverhalt
Sachlage:
Gem. § 7 Abs. 4 NKWG ist der Landkreis Lüneburg in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Gem. § 7 Abs. 5 NKWG bestimmt der Kreistag die Zahl der Wahlbereiche und deren Abgrenzung, sobald der Wahltag bestimmt ist und die Zahl der zu wählenden Abgeordneten feststeht.
Die Mindest- und die Höchstzahl der zu bildenden Wahlbereiche richtet sich nach der Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten. Die Zahl der Abgeordneten wiederum richtet sich nach der Einwohnerzahl. Dabei ist gem. § 177 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Einwohnerzahl maßgebend, die die Landesstatistikbehörde nach einem Stichtag ermittelt hat, der mindestens 12 und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegt. Es liegen jetzt die Einwohnerzahlen zum 31.03.2015 vor. Dieses Datum liegt innerhalb des vorgenannten Zeitrahmens. Für den Landkreis Lüneburg beträgt die Einwohnerzahl zu diesem Stichtag 178.272.
Gem. § 46 Abs. 2 NKomVG sind in Landkreisen mit über 175.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 58 Abgeordnete zu wählen. In diesem Fall sind mindestens 4 und höchstens 8 Wahlbereiche zu bilden.
Gem. § 7 Abs. 6 NKWG sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche folgende Grundsätze zu beachten:
- Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen.
- Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % betragen.
- Die Grenzen der Gemeinden oder Samtgemeinden sollen eingehalten werden.
Daneben wird darauf geachtet, dass jeder Wahlbereich ein zusammenhängendes Gebilde darstellt.
Seit der Kreiswahl 2006 wurden im Landkreis Lüneburg 7 Wahlbereiche gebildet, davon befinden sich 3 Wahlbereiche in der Hansestadt Lüneburg (Anlage 1). Hierbei gibt es nur eine Möglichkeit der Abgrenzung, um die vorgenannten Kriterien einzuhalten. Die größte Abweichung beträgt bereits über 20 % vom Durchschnitt. Die Prognose der Entwicklung der Bevölkerungszahlen lässt befürchten, dass die Diskrepanz zischen den Wahlbereichen bei der Kreiswahl 2021 noch größer sein wird.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Kreisgebiet in 5 Wahlbereiche einzuteilen, davon 2 in der Hansestadt Lüneburg. Dabei sind 4 Varianten möglich, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würden (Anlagen 2 bis 5). Bei einigen Versionen kann eine geringere Abweichung vom Durchschnitt erzielt werden. Damit wird dem Grundsatz der Wahlgleichheit mehr Geltung verschafft. Jede Stimme eines Wahlberechtigten soll weitgehend den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben.
Aus Gründen der Kontinuität sollte für die Kreiswahl 2016 noch die Einteilung in 7 Wahlbereiche beibehalten werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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44,7 kB
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2
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39,2 kB
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3
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4
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5
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137,9 kB
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