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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2004/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 27.09.2004:

„Der Kreistag wählt aus den stimmberechtigten Kreisausschussmitgliedern einen dritten ehrenamtlichen Vertreter des Landrates, der ihn bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises vertritt.“

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Sachverhalt

Begründung:

 

„Gemäß § 55 Absatz 7 NLO können in Landkreisen mit mehr als 125.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter des Landrates, die ihn bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises vertreten, gewählt werden. Die NGO schreibt vor, dass der Landrat bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises von den ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräten vertreten wird und nicht von anderen Kreisbediensteten.

 

Es ist in den letzten Monaten verstärkt festzustellen, dass der Landrat bei immer mehr Anlässen (z.B. Festen, Ehrungen, Einweihungen, Verabschiedungen usw.) nicht von seinen Stellvertretern vertreten wird, sondern vom Ersten Kreisrat oder anderen Beschäftigten der Kreisverwaltung. Dies ist nicht im Sinne der NLO, missachtet die Rechte der frei gewählten Abgeordneten und bedarf daher der umgehenden Korrektur.

 

Damit durch diese Neuregelung der repräsentativen Vertretung des Landrates dem Landkreis keine Mehrkosten entstehen, wird die Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter von 285,00 € mit je 190,00 € neu festgelegt. Die Fahrkostenentschädigung bleibt bei 107,00 €.“

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Beschlüsse

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27.09.2004 - Kreistag - abgelehnt

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