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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2004/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Im Gegensatz zu der in Vorlage 155/2004 geschilderten Situation über den Abwärtstrend der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung gibt es in einem anderen wesentlichen Bereich der Jugendhilfe (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz) erhebliche Kostensteigerungen (nachdem diese Kosten bis dahin gefallen waren).

 

Ø      2002           792.000,00 €

Ø      2003           836.000,00 €

Ø      2004           851.000,00 € (Haushaltsansatz, nicht auskömmlich)

Ø      2005           963.000,00 € (Haushaltsansatz geplant)

 

Umfassenderes Zahlenmaterial ist als Anlage -1- beigefügt.

 

Diese Entwicklung ist für den Landkreis insoweit außerordentlich misslich, als dass seit 2002 eine Kostenbeteiligung der Landkreise an diesen zuvor lediglich aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten Aufwendungen zu erfolgen hat.

 

Die Höhe dieser Kostenbeteiligung bemisst sich danach, in welchem Umfang es den Kommunen gelingt, von den Unterhaltspflichtigen (in aller Regel Väter) den vorschussweise gezahlten Unterhalt wieder „hereinzuholen“. Liegt diese Rückholquote bei 30 %, so ist der Leistungsbereich (Sach- und Personalkosten gehen ohnehin zu Lasten des Landkreises) für den Landkreis kostenneutral. In 2003 war es gelungen, die Rückholquote auf 32 % zu steigern, so dass ein Überschuss erzielt werden konnte. Dies war auf eine Personalverstärkung zurückzuführen, die mit dem ausdrücklichen Ziel erfolgte, die Rückholquote zu steigern und zwar in einem Umfang, der den entstehenden Personalmehraufwand zumindest deckt. Dies war erfolgreich gelungen (siehe Anlagen -1- und -2- zur Gesamtentwicklung).

 

Dies wird ab 2004 nicht mehr möglich sein, da wegen der vermehrten Leistungsgewährung zu hohe Sachbearbeiterkapazitäten in der Leistungsbearbeitung gebunden sind. Diese Kapazitäten stehen dann für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nicht mehr zur Verfügung, da die Sachbearbeitung für die Leistungsgewährung insoweit vorgeht. Hinzu kommt natürlich die zunehmende tatsächliche Zahlungsunfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten.

 

Ursache dieser Entwicklung ist allerdings eine völlig andere. Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss setzt voraus:

 

Ø      nicht eheliche Geburt

Ø      Trennung oder Scheidung der Eltern

Ø      fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit oder –bereitschaft der Unterhaltsverpflichteten

 

Dies bedeutet, dass die Aufwendungen für diesen Bereich in den Landkreisen besonders hoch sind, in denen die oben aufgeführten Tatbestände in besonderer Weise gegeben sind oder zusammenfallen.

 

Ø      Im Bereich Lüneburg (Stadt und Landkreis) liegt die Zahl der nicht ehelichen Geburten mit einem Anteil von 277 auf 1.000 geborene Kinder deutlich über dem Landesschnitt von 214. Berücksichtigt man dabei, dass die Zahl der Geborenen mit 10 auf 1.000 Einwohner ohnehin über dem Landesdurchschnitt von 9,5 liegt, so ergibt sich eine noch deutlichere Abweichung vom Landesschnitt.

Ø      Es gibt einen bundesweiten Trend zur vermehrten Ehescheidung, wobei festzustellen ist, dass die Zahl der von diesen Ehescheidungen betroffenen Kinder proportional mit steigt (Anlage -3-). In Lüneburg hat dies besondere Auswirkungen, da die Scheidungsrate mit 34,14 Fällen auf 10.000 Einwohner über dem Landesschnitt von 24,5 Scheidungen auf 10.000 Einwohner liegt. Die Zahl der Eheschließungen bewegt sich dahingegen im Landesschnitt.

Ø      Die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt dargestellte über dem Landesdurchschnitt liegende Arbeitslosenquote macht die Zahl der nicht leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen zumindest zum Teil erklärbar.

 

Insoweit wird die sehr missliche Kostenentwicklung begründbar, ohne dass dabei allerdings zu erklären ist, woraus die ungewöhnliche Ausgangslage resultiert. Die Verwaltung wird in der Sitzung zu Einzelheiten vortragen.

 

 

 

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Beschlüsse

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15.09.2004 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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