Beschlussvorlage - 2004/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Kreistag; Nachfolge für das verstorbene Kreistagsmitglied Karl-Dieter Klein
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Schülke, Alexandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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27.09.2004
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistagsabgeordnete Karl-Dieter Klein CDU- ist am 05.09.2004
verstorben. Ersatzperson ist nach dem Ergebnis der Kreistagswahl Herr Kurt
Bütow, Lüneburger Str. 8, 21385 Amelinghausen. Die Mitgliedschaft im Kreistag
beginnt mit der Annahme des Mandates, die in Kürze erfolgen wird.
Gemäß § 39 Abs. (1) NLO ist der Nachfolger zu Beginn der ersten
Kreistagssitzung nach Annahme des Mandates förmlich zu verpflichten, die Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten. Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze
nach ihrer freien nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten
Überzeugung aus. Sie sind an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer
Entschließungen als Kreistagsabgeordnete beschränkt wird, nicht gebunden (§ 35
Abs. (1) NLO).
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist gemäß § 23
NLO auf die ihm/ihr nach den §§ 20 bis 22 i.V.m. § 35 Abs. (3) NLO obliegenden
Pflichten hinzuweisen.
Handeln Kreistagsabgeordnete ihren Pflichten vorsätzlich oder
grob fahrlässig zuwider, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§
20 bis 22 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie dem Landkreis den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 35 Abs. (4) NLO).
Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage
beigefügt.
