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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kultur gGmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2016 und der Bestellung der Kanzlei Frobenius, Bürger & Partner, Hannover, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Geschäftsführung der Bildungs- und Kultur gGmbH (BuK) hat den beigefügten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 aufgestellt. Der Wirtschaftsplan weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 250.431€ aus, der voraussichtlich nahezu vollständig aus den vorhandenen Gewinnrücklagen der Gesellschaft abgedeckt werden kann.

 

Die Situation der Gesellschaft ist derzeit geprägt durch die Flüchtlings- und Integrationskurse, welche

u. a. von der Agentur für Arbeit oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt werden. Da die genaueren Konditionen noch nicht fest stehen, beruhen der Wirtschaftsplan und das ausgewiesene Defizit auf zurückhaltenden Erlösannahmen bei den Flüchtlings- und Integrationskursen. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob nahtlose Kursübergänge gewährleistet sind oder ob es längere projektfreie Zeiträume gibt, in denen ggf. Erlöse ausfallen, aber Mieten und Gehälter weiterhin zu zahlen sind.

 

Das Defizit im Wirtschaftsplan wird allerdings nicht nur durch die vorsichtigen Annahmen im Hinblick auf die Flüchtlings- und Integrationskurse, sondern insbesondere durch die in den letzten Jahren gestiegenen Personal- und Mietaufwendungen bei unveränderten Landes- und Gesellschafterzuschüssen, verursacht. Da die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Erlöse bei den Flüchtlings- und Integrationskursen, wie dargestellt, eher vorsichtig geschätzt worden sind, erscheint eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Plan nicht ausgeschlossen.

 

Die Liquidität der BuK ist trotz des im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Fehlbetrages für das Geschäftsjahr 2016 voraussichtlich durchgehend sichergestellt.

 

Im Investitionsplan sind investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 163.100 € veranschlagt. Größter Einzelposten mit 100.000 € ist dabei die Neuveranschlagung einer Küche, die für Kurse im Bereich Gesundheit genutzt werden soll. Die Mittel dürfen erst dann und nur mit  Zustimmung der Gesellschafter verwendet werden, wenn die Wirtschaftlichkeit der geplanten Küche nachgewiesen wird.

 

Der Zuschuss an die Gesellschaft ist in der Fusionsvereinbarung der BuK zwischen der Hansestadt und

dem Landkreis Lüneburg geregelt und wird auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes verhandelt. Der

Zuschuss beträgt seit 2010 insgesamt 430.000,00 €. Seit  2014 übernehmen beide Gesellschafter jeweils 50 % des Gesamtzuschusses. Auch für 2016 sieht der Wirtschaftsplan gegenüber dem Vorjahr unveränderte Zuschüsse von Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von jeweils 215.000 € vor. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim Produkt 271-000 „Volkshochschule“ zur Verfügung.

 

Um die wirtschaftliche Situation der BuK dauerhaft zu verbessern und eine zukünftige Überschuldung zu verhindern, wird es entsprechender Gegensteuerungsmaßnahmen bedürfen, die noch im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 festzulegen sind.

 

Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2015 der BuK ist ein Abschlussprüfer zu bestellen. Die BuK arbeitet seit dem Prüfungsjahr 2010 erfolgreich mit der Kanzlei Frobenius, Bürger & Partner, Hannover, zusammen. Der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg, der von der Gesellschaft zu beachten ist, sieht zwar grundsätzlich einen Abschlussprüferwechsel nach spätestens fünf Jahren vor, lässt in begründeten Fällen aber auch Ausnahmen zu. Aufgrund der seit mehr als zwei Jahren laufenden Arbeitsgerichtsprozessen der BuK und den sich daraus ergebenen Sachverhalten für den Jahresabschluss empfiehlt sich die weitere Zusammenarbeit mit der Kanzlei Frobenius, Bürger & Partner. Ein neuer Abschlussprüfer müsste sich erst umfangreich in die Materie einarbeiten, was mit deutlichen Mehrkosten für die Gesellschaft verbunden wäre.

 

Der Aufsichtsrat der BuK hat dem Wirtschaftsplan 2016 und der Bestellung des Abschlussprüfers  einstimmig zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

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