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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:
Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis höchstens 2.000,00 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000,00 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 22.01.2016 bis zum 13.04.2016 sind die in der Anlage aufgeführten 14 Zuwendungen von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden.

 

Bei den Zuwendungen der Gesellschaft für berufliche Qualifizierung nach den Ziffern 2 - 4 und 7 der Anlage handelt es sich um Zuwendungen nach § 25 a Abs. 3 GemHKVO, bei der der Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Hohe von 100,00 Euro zur Genehmigung durch den Landrat überschritten worden ist.

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Anlagen

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03.05.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

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