Beschlussvorlage - 2016/144
Grunddaten
- Betreff:
-
Wettkampfgerechte Sporthalle(im Stand der 1. Aktualisierung vom 02.06.2016)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Nahrstedt, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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06.06.2016
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, die weiteren Vorbereitungen für eine wettkampfgerechte Sporthalle auf der Basis der nachfolgenden Sachdarstellung voranzutreiben. Unterschriftsreife Verträge sollen dem Kreistag zu einer Sondersitzung am 22.08.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden
Sachverhalt
Sachlage:
Auf die Vorlagen 2016/097 und 2016/127 wird Bezug genommen.
Die Finanzierung wird im Ergebnis folgenden Rahmen aufweisen:
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Investitionskosten |
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Halle | 8,25 | Mio. € |
Grundstück | 0,90 | Mio. € |
Parkplätze | 0,42 | Mio. € |
Innenausstattung | 0,73 | Mio. € |
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Gesamtsumme | 10,3 | Mio. € |
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Finanzierungsstruktur |
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Landkreis Lüneburg, Zuschuss | 2,5 | Mio. € |
Hansestadt Lüneburg, Zuschuss | 0,7 | Mio. € |
Kredit (Objektgesellschaft) | 6,0 | Mio. € |
Zuweisung Kreisschulbaukasse | 0,3 | Mio. € |
Sparkasse Lüneburg, Sacheinlage o. Stiftung | 0,5 | Mio. € |
Sparkassenstiftung | 0,3 | Mio. € |
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Gesamtsumme | 10,3 | Mio. € |
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Neben diesen Aufwendungen werden Landkreis und Hansestadt laufend an die Objektgesellschaft insgesamt max. 360.000 €/Jahr Zins- und Tilgungsleistung über 20 Jahre für einen bei der Objektgesellschaft aufzunehmenden Kredit über 6 Mio. zahlen.
Errichtet werden soll die Halle von einer privaten Objektgesellschaft. Diese Objektgesellschaft soll auch für den laufenden Betrieb der Halle sorgen. Der durch Errichtung und Betrieb entstehende Aufwand wird überwiegend von Hansestadt und Landkreis Lüneburg getragen.
Die Objektgesellschaft wird die laufende Bewirtschaftung an eine private Betriebsgesellschaft übertragen. Diese wird in der Halle Veranstaltungen kultureller, sportlicher oder sonstiger gewerblicher Art auf eigene Rechnung und eigenen Namen durchführen. Daneben wird die Halle für Schul- und Breitensport zur Verfügung stehen.
Die genauen vertraglichen Regelungen werden zurzeit erarbeitet. Sobald die Entwürfe einen hinreichenden Detailierungsgrad haben, werden sie in die politische Beratung eingebracht. Zu diesem Zweck ist eine Sondersitzung des Kreistages für den 22.08.2016 vorgesehen.
Aktualisierte Sachlage vom 02.06.2016
Wegen eines technischen Fehlers fehlte der drittletzte Absatz in der Vorlage („Neben diesen Aufwendungen…“). Dieser Absatz wird hiermit ergänzt.
