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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Dem anliegenden Vertrag mit den Fährbetreibern wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen und geringfügige Anpassungen der Zahlungsmodalitäten können verwaltungsseitig vorgenommen werden.

 

  1. Für die Vereine in der Gemeinde Amt Neuhaus wird ein jährliches Budget in Höhe von 7.000 € bereitgestellt. Auf Antrag kann die Verwaltung daraus jährliche Pauschalbeträge auszahlen, die auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Aufwandes bei der Benutzung der Fähren entstehen.

 

  1. Dem nachfolgend in der Sachdarstellung dargestellten Konzept wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Subventionierung von Fährtarifen ist im Landkreis Lüneburg in den letzten Jahren eine bewährte Praxis. Durch den Beschluss des Kreistages vom 12.10.2015 wurden weitere Haushaltsmittel in Aussicht gestellt und durch den Haushalt 2016 bewilligt. Wurden bisher im Einvernehmen mit den Fährbetreibern bestimmte Fahrtarife vergünstigt auf den Fähren angeboten, stellte sich dies jedoch jetzt als schwierig dar, weil die Fährbetreiber Verschiebungen im Tarifgefüge und einen verstärkten Informationsaufwand im Verhältnis zur Kundschaft befürchteten.

 

Insgesamt bestand keine Bereitschaft mehr, die vergünstigten Fahrkarten auf den Fähren zu vertreiben. Dies solle der Landkreis selbst in die Hand nehmen. Aus dieser Diskussion folgte schließlich eine weitergehende Umstrukturierung. So verfestigte sich die Idee, eine gemeinsame Jahreskarte zu akzeptieren, die von beiden Fähren anerkannt wird. Nach längeren Überlegungen wurde ein Muster vereinbart, das vom Landkreis selbst hergestellt und vertrieben werden kann. Es ähnelt den Parkberechtigungskarten in der Hansestadt Lüneburg.

 

Die Jahreskarte kann zum 31.08. eines jeden Jahres herausgegeben werden. In jeder Saison hätte sie eine andere Farbe. Ziel ist ein möglichst wenig aufwändiges Verfahren und eine ausreichend hohe Fälschungssicherheit.

 

Kunden können die Jahreskarte im Internet bestellen und dort bezahlen. Die Software-Lösung lehnt sich an das Verfahren im Straßenverkehrsamt an, wo die Sachbearbeitung liegen wird und die notwendigen Grundinformationen verfügbar sind. Nach Bezahlung werden die Karten zugesandt. Sie können aber auch persönlich erworben werden, was jedoch die Ausnahme bleiben sollte.

 

Als Ausgabepreis ist an 240 € für ein Auto und eine Person gedacht. Zum Vergleich liegt der nicht geförderte Preis für eine Monatskarte bei 60 € oder 56,50 €. Eine Jahreskarte nur für eine Person ohne Auto kann für 100 € angeboten werden. Werden Fahrkarten unterjährig erworben, kann die Verwaltung flexibel reagieren.

 

Berechtigt wären Personen mit Wohnsitz im Landkreis Lüneburg und Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Zulassung im Landkreis Lüneburg.

 

Monatskarten würden nicht mehr gefördert werden. Die Jahreskarte zielt insbesondere auf Berufspendler ab, deren Aufwand bei einem Erwerb so gering wie möglich gehalten werden soll.

 

Mit den Fährbetreibern ist besprochen, dass der Verkauf der Jahreskarten nicht im Einzelnen mit ihnen abgerechnet werden soll. Stattdessen sollen sie je eine Jahrespauschale erhalten, die in etwa den Umsatz abdeckt, den sie bisher aus dem Verkauf der geförderten Monatskarten erzielt haben.

 

Es bleibt abzuwarten, wie sich das neue Verfahren bewähren wird. Der Vertrag sieht deshalb eine Revisionsklausel vor.

 

Auch die 10er-Karten sollen nicht mehr auf den Fähren verkauft werden, weil es immer wieder zu Problemen mit Personen kam, die nicht im Landkreis Lüneburg wohnen. Deshalb sollen die geförderten 10er-Karten nun an den Tankstellen in Neuhaus, Dahlenburg und Bleckede sowie in den Rathäusern verkauft werden. Gedacht ist daran, seitens des Landkreises nicht geförderte 10er-Karten bei den Fährbetreibern zu kaufen und sie vergünstigt weiterzuverkaufen.

 

Auch dieses Verfahren muss erprobt werden. Die Tankstellenbetreiber sind einverstanden.

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Anlage 2.

 

Aktualisierte Sachdarstellung vom 06.06.2016:
Im zweiten Satz des drittletzten Absatzes heißt es:
Deshalb sollen die geförderten 10er-Karten nun an den Tankstellen in Neuhaus, Dahlenburg und Bleckede sowie in den Rathäusern verkauft werden.

 

Die betroffenen Kommunen haben um Änderung dieser Passage gebeten. Die 10er-Karten werden nicht in den Rathäusern verkauft.

 

Der Entwurf der Vereinbarung mit den Fährbetreibern wurde entsprechend angepasst (Anlage 1, Stand 06.06.2016).

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Beschlüsse

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07.06.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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20.06.2016 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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