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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des

Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg wird in der vorliegenden Form beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat gem. § 153 Abs.3 NKomVG in Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein eigenes Rechnungsprüfungsamt nicht besteht, die Rechnungsprüfung durchzuführen.

 

Nach § 3 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem jeweils geltenden Runderlass des Nds. Finanzministers über die Pauschsätze für den Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung im staatlichen Bereich. Anzuwenden war der Gebührensatz für den gehobenen Dienst, da diesem alle Prüferinnen und Prüfer zuzuordnen waren.

 

Der Nds. Finanzminister hat mit Erlass vom 19.05.2010 letztmalig den Stundensatz für die Laufbahn-gruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst), auf 56,- Euro angehoben und die Geltungsdauer des Erlasses bis zum 31.12.2015 befristet. Seitdem beträgt der Gebührensatz unverändert 56,- Euro pro Stunde.

Zwischenzeitlich wurden entsprechende Pauschsätze für den Verwaltungsaufwand in die Allgemeine Gebührenordnung (ALLGO) vom 05.06.1997 (Nds. GVBl. S. 171, 1998 S. 501) aufgenommen, die Geltung des obigen Runderlass ist durch Fristablauf beendet.

Damit ist die rechtliche Grundlage des Gebührensatzes entfallen. Solange hier keine Anpassung / Änderung erfolgt, gilt der bisherige Gebührensatz in unveränderter Höhe weiter (§ 3 Abs. 1 der Satzung). Vorgeschlagen wird, dass die Gebührensatzung des Landkreises künftig auf die ALLGO des Landes Niedersachsen verweist. Dies hätte weiterhin den Vorteil, dass der Gebührenhöhe ein landeseinheitlicher Berechnungsmodus zugrunde läge und bei künftigen Gebührenanpassungen keine Änderung der Gebührensatzung vorzunehmen wäre. Die Prüfungsgebühr wäre dann ab Inkrafttreten mit dem für das entsprechende Jahr geltenden Gebührensatz der ALLGO (2016 = 63,- Euro pro Stunde) anzusetzen.

In den Jahren 2011 bis 2016 wurde bzw. wird die Beamtenbesoldung insgesamt um rd. 10 % erhöht. Angewendet auf den bisherigen Gebührensatz (56,- Euro pro Stunde) würde er auf ca. 62,- Euro pro Stunde steigen und damit nahezu dem Betrag bei Anwendung der ALLGO entsprechen.

 

Seit der letzten Anpassung der Gebührensatzung im Jahr 2010 haben sich folgende Änderungen ergeben, die redaktionell zu berücksichtigen wären (der Klammerzusatz verweist auf die entsprechende Stelle in der Gebührensatzung):

 

  • Zum 01.11.2011 ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten und hat die Niedersächsische Landkreisordung (NLO) und die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) abgelöst (Ermächtigungsgrundlage der Satzung).
  • Mit dem Wechsel von der Kameralistik zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) ha-ben sich Begrifflichkeiten geändert (§ 1 Abs. 2, Ziff. 1 sowie § 3, Abs. 3, Satz 1 der Satzung).
  • Durch den Beitritt der Stadt Buchholz i. d. Nordheide zur Kooperation der Rechnungsprüfungsämter wurde die Zweckvereinbarung angepasst (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
  • •Eine zu Beginn der Kooperation der Rechnungsprüfungsämter notwendig gewesene Über-gangsregelung, insbesondere für Prüfungsjahre die vor dem 01.01.2007 (Beginn der Kooperation) lagen, ist zwischenzeitlich nicht mehr notwendig (§ 3, Abs. 3, Sätze 2 und 3 der Satzung).

 

Die sich ergebenden Änderungen sind zur besseren Übersicht in der Anlage 1 dargestellt. Die jeweilige Änderung ist unterstrichen (Ergänzung) oder durchgestrichen (Wegfall) dargestellt.

 

Zu beschließen wäre die Gebührensatzung in der als Anlage 2 beigefügten Form.

 

Da diese Änderung finanzielle Auswirkungen auf alle Partner der Kooperation der Rechnungsprüfungsämter hat, wurde der Änderungsvorschlag in der 14. Sitzung des Kooperationsgremiums am 16.03.2016 behandelt. Die Änderungsempfehlungen wurden einstimmig angenommen.

 

Das Kooperationsgremium hat sich für eine Änderung der Gebührenhöhe zum 01.07.2016 oder 01.10.2016 ausgesprochen. Aus terminlichen Gründen wird empfohlen, dass die neue Gebührensatzung zum 01.10.2016 in Kraft tritt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.05.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2016 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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