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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, die Gründung einer Kreissiedlungsgesellschaft vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 10.03.2016 hat der Landkreis Lüneburg eine Wohnungsbaukonferenz durchgeführt. Voraussichtlich im Mai wird die Firma GEWOS ihre Wohnraumanalyse vorlegen. Sie wird mit der Politik und den Kommunen im Landkreis erörtert werden. Schon jetzt steht als fundamentale Erkenntnis fest, dass es im Landkreis Lüneburg in den nächsten Jahren einen Bedarf von einigen hundert Wohnungen jährlich geben wird. Dieser wird sich voraussichtlich in und um die Hansestadt Lüneburg konzentrieren. Einzelheiten werden sich aus dem Gutachten ergeben.

 

Schon seit einigen Jahren muss einen stetiger Anstieg der Mieten und Baupreise im Umfeld von Lüneburg beobachtet werden. Menschen mit geringeren Einkommen sind oft nicht mehr in der Lage, dort bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Unterbringung von Flüchtlingen kommt noch hinzu.

 

Bund und Land stellen Fördermittel für die Errichtung bezahlbaren Wohnraums zur Verfügung. Wie die Hansestadt Lüneburg möchte auch der Landkreis Lüneburg zusätzlich kommunale finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Dies ist Gegenstand der Vorlage 2016/106.

 

Die Kommunen sind aufgerufen, für vergünstigten Wohnraum entsprechende Flächen mit entsprechender Bauleitplanung bereit zu stellen. Dies kann vom Landkreis nur gefördert und angeregt werden. Die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen.

 

Ein Betrag des Landkreises kann in der Gründung einer Kreissiedlungsgesellschaft bestehen, um mit diesem operativen Instrument selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Damit könnte der Landkreis dort initiativ werden, wo ein Engagement der privaten Bauwirtschaft nicht zu erwarten ist.

Die Kreissiedlungsgesellschaft würde voraussichtlich als GmbH unter Beteiligung der Kommunen gegründet. Auch der Kreditwirtschaft sollen Gesellschafteranteile angeboten werden. Der Landkreis hat die Unterstützung des vdw (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen) aus Hannover angefragt. Ein Gespräch dazu findet am 12.05.2016 statt.

 

Der vdw berät auch den Landkreis Harburg, der einen ähnlichen Weg beschreiten wird.

 

Der Landrat soll nun beauftragt werden, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Dazu gehören der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages sowie die Vorlage von Businessplänen für die ersten Geschäftsjahre und ein Vorschlag für die Kapitalausstattung sowie die Beiträge der Gesellschafter.

 

 

 

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Beschlüsse

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03.05.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

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20.06.2016 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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