Beschlussvorlage - 2016/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Beendigung des Beamtenverhältnisses der Kreisrätin Monika Scherf
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste und Organisationsentwicklung
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Bretthauer, Sven
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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20.06.2016
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Sachverhalt
Sachlage:
Frau Monika Scherf wurde mit Kreistagsbeschluss vom 18.02.2008 (Vorlagennummer: 2008/012) für eine achtjährige Amtszeit vom 01.05.2008 bis 30.04.2016 zur Kreisrätin gewählt. Sie wurde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Zuletzt wurde ihr eine Besoldung nach Besoldungsgruppe B4 Bundesbesoldungsordnung gezahlt.
Am 17.03.2016 wählte der Kreistag des Landkreises Harburg Frau Scherf als Kreisrätin. Der Landrat des Landkreises Harburg hatte zuvor um Freistellung von Frau Scherf bereits zum 01.04.2016, d. h. vor Ablauf der Wahlzeit beim Landkreis Lüneburg, gebeten.
Im Kreisausschuss am 14.03.2016 wurde hierzu vom Landrat berichtet. Es bestand Einigkeit darüber, dass dem Wunsch des Landkreises Harburg entsprochen werden soll.
Nach § 22 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) tritt die Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit kraft Gesetzes ein, wenn ein anderes Beamtenverhältnis auf Zeit bei einem anderem Dienstherrn begründet wird. Mit Wirksamwerden eines neuen Dienst- und Amtsverhältnisses endet automatisch ein bisheriges Dienst- und Amtsverhältnis.
Nach § 30 Absatz 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) stellt die oberste Dienstbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.
Oberste Dienstbehörde ist nach § 107 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Kreistag.
Frau Scherf wurde am 01.04.2016 vom Landkreis Harburg unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Kreisrätin ernannt. Das Beamtenverhältnis auf Zeit beim Landkreis Lüneburg endete somit mit Ablauf des 31.03.2016. Dieses ist vom Kreistag als oberste Dienstbehörde festzustellen.
