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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stellt im Rahmen der Wohnbauförderung einen Förderbetrag in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der beigefügten Förderrichtlinie.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 07.06.16:

Der Landkreis Lüneburg stellt im Rahmen der Wohnbauförderung einen Förderbetrag in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der von einer Arbeitsgruppe vorzubereitenden Förderrichtlinie.

Die Arbeitsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:

SPD-Fraktion – 2 Mitglieder –

KTA Kamp, KTA Dr. Bonin

CDU/Wald-Fraktion – 2 Mitglieder –

KTA Heuer, KTA Blume

Linke-Fraktion – 1 Mitglied –

KTA Stoll

Grüne-Fraktion – 1 Mitglied –

KTA Bauschke

Die Unabhängigen-Fraktion – 1 Mitglied –

KTA Gödecke 

FDP-Fraktion – 1 Mitglied –

KTA Plaschka

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 01.08.16:

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der noch nachzureichenden Förderrichtlinie sozialen Wohnungsbau mit einem Betrag von 500.000 Euro im Jahr 2016 und einem noch zu beziffernden Betrag in 2017 zu fördern

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 bei Produkt „522-000 Wohnbauförderung“ einen Betrag in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

Hintergrund dieser Veranschlagung war die Erkenntnis, dass es in der Region Lüneburg, insbesondere in der Hansestadt und den stadtrandnahen Gemeinden für Menschen mit niedrigem Einkommen kaum möglich ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

 

Diese Situation wird sich, wenn nicht gegengesteuert wird, in den kommenden Jahren noch verschärfen. Dies hat seinen Grund darin, dass die Region Lüneburg seit jeher Zuzugsgebiet ist und auch in den Jahren, in denen es in Niedersachsen zu einem Einwohnerschwund kam, weiterhin steigende Einwohnerzahlen zu verzeichnen hatte. Mittel- bis langfristig ist davon auszugehen, dass dieser Trend anhält.

 

Festzustellen ist allerdings, dass im Bereich Wohnungsbau – soweit es um bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen geht – dieser Trend nicht mitgegangen worden ist.

 

Aus diesem Grund wird der Landkreis Lüneburg auf Grundlage zur Verfügung stehender Haushaltsmittel zukünftig finanzielle Wohnbauförderung vornehmen.

 

Grundlage dieser Förderung wird eine Förderrichtlinie sein. Diese soll sich, um einen Gleichklang im Landkreis Lüneburg herzustellen, weitgehend an der in diesem Jahr verabschiedeten Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg orientieren.

 

Wegen gewisser Besonderheiten im Kreisgebiet ist diese aber noch in bestimmten Bereichen zu modifizieren. Der Entwurf der Förderrichtlinie wird verwaltungsseitig rechtzeitig vor der Sitzung nachgereicht und in der Sitzung vorgestellt.

 

Die Förderung des Landkreises Lüneburg soll sich im Wesentlichen auf die Fläche des Landkreises Lüneburg (also ohne Hansestadt) beschränken. Dies deshalb, weil die Hansestadt eine eigene Förderrichtlinie verabschiedet hat und insoweit eine Doppelförderung nicht in Betracht kommen kann. Dessen ungeachtet soll allerdings für den Fall, dass die von der Hansestadt bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um alle Anträge zu befriedigen, auch für Antragsteller aus der Hansestadt die Möglichkeit bestehen, aus der Richtlinie des Landkreises gefördert zu werden.

 

Ein Förderanspruch besteht nicht. Insoweit wird eine Förderung in den kommenden Jahren immer von der Höhe des zur Verfügung gestellten Haushaltsvolumens abhängen.

 

Ergänzende Sachlage vom 07.06.2016:

Im Nachgang zur Kreisausschusssitzung am 09.05.2016 teilen die übrigen Fraktionen ihre Mitglieder für die Arbeitsgruppe zur vorzubereitenden Förderrichtlinie mit:

 

Grüne-Fraktion – 1 Mitglied –

KTA Bauschke

Die Unabhängigen-Fraktion – 1 Mitglied –

KTA Gödecke 

 

FDP-Fraktion – 1 Mitglied –

KTA Plaschka

 

 

Ergänzende Sachlage vom 01.08.2016:

Die in der letzten Ausschusssitzung beschlossene Arbeitsgruppe zur Modifizierung der bereits vorgelegten Förderrichtlinie hat getagt.

 

Als Ergebnis wurde beschlossen, eine stark vereinfachte Förderrichtlinie zu erstellen. Diese Richtlinie wird Ihnen zur Beschlussfassung nachgereicht.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 04.08.2016:

Die Verwaltung reicht die Anlage „Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg, Stand 01.08.2016“ nach.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.05.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2016 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.08.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - geändert beschlossen

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