Beschlussvorlage - 2016/264
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Entscheidung
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15.12.2016
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Sachverhalt
Sachlage:
Neben der/dem gemäß § 71 (8) NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 23 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG eine stellvertretende Vorsitzende / ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Schulausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen.
Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.
