Beschlussvorlage - 2016/277
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg(im Stand der 1. Aktualisierung vom 19.12.2016)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Antrag der AfD-Fraktion, Kreistagssitzungen aufzuzeichnen und per Live-Streaming zu übertragen, wird abgelehnt.
- Die Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg wird in der als Anlage beigefügten Neufassung beschlossen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 19.12.2016:
Die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe FDP/Die Unabhängigen und DIE LINKE haben am 19.12.2016 folgenden Änderungsantrag zum Antrag der AfD-Fraktion eingebracht:
„Der Kreistag richtet eine Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ ein.
Die Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ prüft, wie die Kommunikation zwischen dem Kreistag und den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises verbessert werden kann. U.a. sollen Themen wie „Live-Streaming“ in Kreistagssitzungen, die transparente Kommunikation der Beschlüsse des Kreistages und seiner Gremien, generell die Öffentlichkeitsarbeit des Kreistages wie auch Fragen der Umsetzung etwaiger Verbesserungsmaßnahmen Gegenstand der Betrachtung sein.
Die Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ besteht aus je einem Vertreter der Fraktion und der Verwaltung, sie kann nach Bedarf weitere Personen hinzuziehen.
Die Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ schlägt dem Kreistag bis spätestens zur Sitzung am 19. Juni 2017 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit vor.“
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg muss geändert werden. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Anpassung an das mit Wirkung von Oktober 2016 geänderte Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Die Änderungen ergeben sich aus der beigefügten Synopse. Eine Neufassung der Hauptsatzung unter Berücksichtigung dieser Änderungen ist ebenfalls beigefügt.
Zum neu eingefügten § 4 – Medienöffentlichkeit – liegt der folgende Antrag der AfD-Fraktion vor, der ursprünglich zur Geschäftsordnung und zum Kreistag am 21.11.2016 gestellt wurde. Weil die beantragte Regelung nicht die Geschäftsordnung sondern gem. § 64 NKomVG die Hauptsatzung betrifft, wurde der Antrag am 21.11.2016 zurückgezogen und zur Hauptsatzung gestellt:
Antrag AfD-Fraktion vom 4.11.2016:
„Beschlussvorschlag:
Als neuer Zusatzpunkt im §4 Öffentlichkeit der Geschäftsordnung: wird aufgenommen:
Kreistagssitzungen werden von der Verwaltung des Landkreises per Video aufgezeichnet und per Livestream auf der eigenen Internetseite übertragen. Zudem werden die Videos für eine abrufbare Mediathek auf der Internetseite des Landkreises aufgezeichnet. Die Ton- und Bildaufzeichnung findet so lange statt, wie nicht ein Kreistagsmitglied der öffentlichen Sitzungen dem expressis verbis widerspricht. Oder die Tagesordnungspunkte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Begründung:
Demokratie lebt von der Anteilnahme der Bürger. Mit einer Videoübertragung der Kreistagssitzungen und deren Ausstrahlung über einen Livestream, würde der Kreistag Lüneburg seine Wahrnehmung und Transparenz gegenüber den Bürgern im Wesentlichen verbessern. Auch das Image des Kreistages Lüneburg als transparentes Parlament wird hiervon profitieren.
Dazu kommt, dass die Entscheidungen des Kreistages für den Bürger nachvollziehbarer werden, da dieser den Debattenverlauf und die Argumente der Ratsmitglieder direkt und unverändert mitbekommt. Zusätzlich haben der Kreistag und deren Mitglieder die Möglichkeit, seine Arbeit live zu präsentieren und für diese zu werben.
Videoübertragungen von Sitzungen des Bundes oder Landtages sind längst Standard. Hier sollte die Kommunalpolitik nicht zurückstehen.“
Die Verwaltung empfiehlt, diesen Antrag abzulehnen und verweist dazu auf den neu eingefügten § 4 –Medienöffentlichkeit – der Hauptsatzung. Grundlage hierfür ist die neu in das Kommunalverfassungsrecht aufgenommene Regelung zu § 64 Abs. (2) NKomVG. Danach sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.
Dieser gesetzlichen Regelung trägt § 4 der Hauptsatzung Rechnung. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Verwaltung in der Hauptsatzung klar gestellt werden, dass die Übertragung von öffentlichen Sitzungen per Audio- und Video-Livestreaming unzulässig ist. Bereits 2012 hat es einen Vorstoß gegeben, Kreistagssitzungen per Audiostreaming ins Internet zu übertragen. Eine Umfrage bei den Mitgliedern des Kreistages hat eine deutliche Ablehnung ergeben.
Nach wie vor haben die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten eine hohe Priorität. Wie schon 2012 festgestellt erfordert Live-Streaming einen hohen technischen und zusätzlichen personellen Aufwand insbesondere auch um die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten zu schützen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die in § 4 neu getroffenen Regelungen zur Berichterstattung durch Film- und Tonaufnahmen ausreichend sind. Es wäre auch verfehlt, Videoübertragungen des Bundes- oder des Landtags als Maßstab zu nehmen.
Zu den wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung folgende Erläuterungen::
Neu - § 4 Medienöffentlichkeit –
Wie vorstehend ausgeführt, eine Anpassung an die neue Regelung in § 64 Abs. (2) NKomVG. Im Wesentlichen hat die Verwaltung sich an der Mustersatzung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) orientiert.
§ 8 Anregungen und Beschwerden:
In Ziffer 3 wurde eine Klarstellung vorgenommen.
§ 9 Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen
In Ziffern 4 und 5 wird neu geregelt, dass das Amtsblatt und Bekanntmachungen auch im Internet veröffentlicht werden sollen. Die Internetdarstellung dient als nachrichtliche und zusätzliche Veröffentlichung zu den herkömmlichen Bekanntmachungsformen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird nach wie vor davon abgeraten, allein im Internet zu veröffentlichen. Das Amtsblatt des Landkreises Lüneburg gibt der Landkreis gemeinsam mit den Gemeinden heraus.
Ergänzende Sachlage vom 19.12.2016:
Die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe FDP/Die Unabhängigen und DIE LINKE haben am 19.12.2016 einen Änderungsantrag zum Antrag der AfD-Fraktion eingebracht. Der Originalantrag ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,2 kB
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2
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50,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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