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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2016/305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

In der Anlage ist der Auszug aus dem Haushaltsplan 2017 für den Fachdienst 51 beigefügt bzw. den Kreistagsabgeordneten liegt der Haushaltsplan 2017 vor.

 

Auf Grund der  Komplexität der hinter den einzelnen Produkten liegenden Kostenträger benennt die Verwaltung nun im Weiteren zur besseren Transparenz insbesondere für die hinzu gewählten Mitglieder des Ausschusses die den einzelnen Produkten zugeordneten Kostenträger bzw. benennt kurz die aus diesen Produkten finanzierten Leistungen.

 

351-715 Schulsozialarbeit und Bildungs- und Integrationsbüro

Dieses Produkt wird im Rahmen der Haushaltsplanung des Fachdienstes 51 nachrichtlich dargestellt. Das Produkt ist im Haushaltsplan dem Fachdienst 50/Sozialhilfe und Wohngeld zugeordnet. Da hierin jedoch die Kosten für die Schulsozialarbeit geführt werden, wird das Produkt im Rahmen des Haushaltsplans des Fachdienstes 51 vorgestellt.

361-100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. Die hier veranschlagten Aufwendungen werden zur Entgeltung der Tagespflegepersonen (TPP) verwendet. Gleichzeitig werden hier Erträge erwirtschaftet aus dem Bereich Elternbeiträge und Refinanzierung durch Landesmittel.

 

Neben der klassischen Betreuung in Kindertagespflege kommen bei diesem Produkt noch die Kostenübernahmen für die Teilnahme an Pädagogischen Mittagstischen von Kindern, deren Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation die Beiträge nicht zugemutet werden können.

 

362-100 Jugendarbeit

Auch dieses Produkt ist nicht nochmal in einzelne Kostenträger untergliedert. Im Wesentlichen werden hieraus alle Aktivitäten der Jugendarbeit wie die Unterstützung von Fahrten und Lagern, die Zahlung von Zuschüssen zu Ferienfreizeiten beglichen.

 

363-100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Dieses Produkt gliedert sich in zwei Kostenträger:

363-11001 Jugendsozialarbeit  und  363-12001 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Die Aufwendungen im Bereich des Kostenträgers Jugendsozialarbeit (363-11001) bestehen im Wesentlichen in den Kostenanteilen für die Beteiligung an PACE, der Jugendwerkstatt in der Hansestadt Lüneburg und der Finanzierung von Beteiligungsprojekten. Neu hinzugekommen ist im Jahr 2016 die Mitfinanzierung der gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit, dem Jobcenter, Hansestadt und Landesschulbehörde gebildeten Jugendberufsagentur.

 

Im Kostenträger Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (363-12001) werden alle Aufwendungen für den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geleistet. In erster Linie ist hier die Beteiligung an der Finanzierung und Förderung des HaLT-Projektes im Rahmen der Arbeit der Drogenberatungsstelle zu nennen.

 

363-200 Förderung der Erziehung in der Familie

Dieses Produkt gliedert sich in sechs Kostenträger.

 

Im Bereich des Kostenträgers 363-21001 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie werden zum einen Förderung des Bundes und des Landes vereinnahmt. Dies sind

      Mittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen/Kinderschutz

      Familienförderung des Landes

      Sprachförderung des Landes

      Landesfinanzierung des gemeinsamen Familienbüros mit der Hansestadt Lüneburg

 

Hiermit korrespondierend sind folgende Aufwendungen zu leisten:

      Kosten der Kinderbetreuungsbörse

      Evaluation in Kindertagesstätten

      Sprachförderung in Kindertagesstätten

      Förderung der Beschäftigung von Familienhebammen im Rahmen der Arbeit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen

      Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lüneburg

      Verschiedene Projekte der Familienförderung (Handwerkszeug für Eltern und Kinder, Starke Eltern etc.)


Ebenfalls in diesen Produktbereich fällt der Kostenträger Beratung Partnerschaft, Trennung, Scheidung (363-22001), bei dem zurzeit keine Aufwendungen oder Erträge gebucht werden.

 

Weiterhin fällt in diesen Produktbereich der Kostenträger gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind (363-23001). Hier werden in der Regel Kosten für die Unterbringung von Vätern, überwiegend jedoch Müttern, mit ihren Kindern in sogenannten Mutter/Kind-Einrichtungen aufgewandt.

 

Weiter fällt der Kostenträger Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (363-24001) in den Produktbereich. Hier übernimmt die öffentliche Jugendhilfe Kosten, die nicht durch Krankenkassen getragen werden, sofern eine besondere Notsituation aus Krankheit o.ä. bei den Erziehungsberechtigten vorliegt. Da es sich in der Form der Leistung in der Regel um Vollzeitpflegeangebote handelt, werden die Kosten nicht hier veranschlagt, sondern unter dem entsprechenden Produkt Vollzeitpflege.

 

Ebenfalls erfolgt keine spezielle Aufwendung bei dem Kostenträger Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (363-25001). Die Leistungen, die hierunter zu subsumieren sind, werden in der Regel aus dem Produkt Hilfe zur Erziehung erbracht.

 

Wesentlicher Kostenträger bei dem Produkt 363-200 ist die Finanzierung der sozialräumlichen Arbeit (363-26001). Hier werden alle Leistungen veranschlagt, die für die entsprechenden Vertragsleistungen an die Sozialraumträger in 2017 erforderlich sind.

 

363-300 Hilfe zur Erziehung

Innerhalb dieses Produktrahmens, der insgesamt in neun Kostenträger untergliedert ist, finden sich die klassischen Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Die wesentlichen Kostenträger sind hier:

 

      Soziale Gruppenarbeit (363-33001)

      Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (363-34001)

      Sozialpädagogische Familienhilfe (363-35001)

      Erziehung in einer Tagesgruppe (363-36001)

      Erziehung in der Vollzeitpflege (363-37001)

      Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform (363-38001)

 

Die Titel der einzelnen Kostenträger weisen bereits auf die Inhalte hin. Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

 

363-400 Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG

In diesem Produktbereich wird es für das Haushaltsjahr 2017 einige Änderungen geben. Zum Teil betreffen diese auch das Produkt 363-300 (Hilfe zur Erziehung). Die markanteste Änderung ergibt sich aus einer Verdopplung der Kostenträger in den wesentlichen Leistungsbereichen, die erforderlich ist, um die Kosten für minderjährige und volljährige Leistungsempfänger voneinander zu trennen. Um diese möglichst für die einzelne Leistung genau planen und ermitteln zu können, wurde die entsprechende Anzahl neuer Kostenträger in den Haushalt eingestellt. Die Verwaltung steht auch hier für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

 

Ein weiterer Kostenträger sind die vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (363-42001) sowie die vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (363-42002).


Der weitere bisher nur in diesem Bereich auftretende Kostenträger Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (363-43001) wurde nun auch noch einmal differenziert in die Leistungen für Minderjährige und für junge Volljährige. Insoweit wurde hier ein neuer Kostenträger auch im Produkt 363-300 geschaffen.

 

363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen

Dieses Produkt beinhaltet neben den Personalkosten die Kosten für die Mitfinanzierung des Angebots des Albert-Schweitzer-Familienwerks e.V. zur Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen. Dieses Angebot wird neben den Mitteln des Landkreises Lüneburg auch aus Mitteln der Hansestadt Lüneburg sowie des Landes finanziert.

 

365-000 Tageseinrichtungen für Kinder

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. In der Bewirtschaftung erfolgen hier

 

a)      Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für kommunale Kindertagesbetreuung

b)      Zuschüsse an den übrigen Bereich für Kinderbetreuungsplätze bei freien Trägern.

 

In beiden Fällen handelt es sich um Vertragsleistungen, die auf der Grundlage einer  Vereinbarung mit den Gemeinden und Samtgemeinden sowie der Hansestadt Lüneburg geschlossen wurde.

 

Die Beträge wurden mit Wirkung ab 01.01.2017 aktualisiert.

 

367-500 Erziehungsberatungsstelle

In diesem Produkt werden die Kosten der Erziehungsberatungsstelle (bis auf die Personalkosten) bewirtschaftet. Die in diesem Produkt entstehenden Kosten inklusive der Personalkosten werden zu einem Teil durch die Hansestadt Lüneburg refinanziert, da die Erziehungsberatungsstelle ihre Leistungen auch für den Bereich der Hansestadt anbietet.

 

 

Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung für weitergehende Erläuterungen bzw. der Beantwortung von Fragen zur Struktur des Haushaltsplans bzw. der jeweiligen Mittelansätze zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.12.2016 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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