Berichtsvorlage - 2016/308
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2017/Fachdienst 54 - Jugend und Familie
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Regina Martin
- Verantwortlich:
- Mittendorf, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.12.2016
|
Sachverhalt
Sachlage:
Die Verwaltung legt in der Anlage die Übersicht über den Haushaltsplan 2017 für den Fachdienst Jugend und Familie (54) vor.
Der Teilhaushalt für den gesamten Fachdienst 54 weist nur eine gravierende Änderung aus und zwar zum Produkt 341-000/Unterhaltsvorschuss:
Die Bundesregierung plant die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zur wirtschaftlichen Unterstützung Alleinerziehender zum 1.1.2017 (Kabinettsbeschluss 16.11.16). Bisher wurde Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für maximal fünf Jahre gezahlt. Nach Änderung soll bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Befristung gezahlt werden. Erwartet wird mindestens eine Verdoppelung der Antragsteller und der Leistungen. Bisher hat die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) des Landkreises Lüneburg über 30 % der Leistungen beim Unterhaltspflichtigen zurückgeholt und war damit auf Landesebene führend. Dies Ergebnis konnte durch eine angemessene Personalausstattung und gut qualifizierte Beschäftigte erreicht werden. Das wird sich nach der Gesetzesänderung nicht halten lassen, weil qualifiziertes Personal in ausreichendem Maße bei Eintritt der Rechtsänderung nicht zur Verfügung stehen kann. Die Rückholquote wird deutlich sinken. Die Kennzahl wird mit 25 % angenommen.
Nach der bisherigen Regelung zur Kostenerstattung trugen Bund und Land 80 % der Aufwendungen. Der kommunale Eigenanteil betrug 20 %. Von den Einnahmen (Rückgriff auf die Unterhaltspflichtigen) konnte die Kommune zwei Drittel behalten, sodass der Eigenanteil ab einer Rückholquote von 30 % auf 0 € gesenkt werden konnte. Eine Änderung der Kostenerstattungsregelung durch Bund und Land ist geplant. Bisher liegen keine genauen Informationen dazu vor. Über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens wird in der Sitzung berichtet.
Zu den einzelnen Produkten wird in der Sitzung mündlich von der Verwaltung vorgetragen.
