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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2016/292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 60 NKomVG werden die Abgeordneten vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet,

 

ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen

unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 dieses Gesetzes obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Hier wird die Verpflichtung durch den Ausschussvorsitzenden vorgenommen.

Die §§ 40 bis 42 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2017 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - zur Kenntnis genommen

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