Berichtsvorlage - 2016/333
Grunddaten
- Betreff:
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Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Sportausschusses
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Klaus Metzdorf
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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18.01.2017
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Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 60 NKomVG werden die Mitglieder des Sportausschusses von dem Vorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,1 kB
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