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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg leistet für einen Zeitraum von vier Jahren zur finanziellen Unterstützung der Planungsleistungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einen Beitrag in Höhe von 10.000 EUR/a. Die    Gesamtausgabe in Höhe von 40.000 EUR wird dabei durch einen Zuschuss des Förderfonds der Metropolregion Hamburg in Höhe von zumindest 3 x 5.000 EUR = 15.000 EUR teilweise refinanziert. 

 

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Geplant ist der Neubau der Schleuse Lüneburg (Scharnebeck) als Ersatz für das Schiffshebewerk Scharnebeck.

 

Bei der Abwicklung der internationalen Handelsströme über die deutschen Seehäfen kommt der Verkehrsinfrastruktur eine besondere Bedeutung zu. In der Logistikkette für den Güterverkehr sind die Wasserwege neben den Autobahnen und dem Schienenverkehr wesentliche Bestandteile.

Dabei ist der Elbe-Seiten-Kanal (ESK) die wichtigste Anbindung des Seehafens Hamburg an das deutsche Binnenwasserstraßennetz. Mit dem ESK ist eine wasserstandsunabhängige Anbindung der Industriereviere im Binnenland an die Seehäfen der Elberegion gewährleistet.

Die Umschlagsmengen im Seegüterumschlag werden sich im Hamburger Hafen nach den aktuellen Prognosen bis 2030 nahezu verdoppeln. Für den Hamburger Hafen wird ein Mengenzuwachs von 47 % im Hinterlandverkehr erwartet. Die Schienenverbindung zwischen Hamburg und Hannover ist heute schon zu 100 % ausgelastet. Die für 2030 prognostizierten Transportmengen auf dem Elbe-Seiten-Kanal sind in 2014 bereits deutlich übertroffen worden.

 

In ca. 10 Jahren werden auf allen norddeutschen Wasserstraßen die heute gängigen Binnenschiffe mit mind. 110 Meter Länge fahren können (Großmotorgüterschiff GMS / Übergroßes Motorgüterschiff ÜGMS). Das verbleibende Nadelöhr ist das vorhandene Schiffshebewerk Scharnebeck, das für diese Schiffsgröße nicht ausgerichtet ist. Deshalb kann der für Niedersachsen wichtigste Hafen in Hamburg mit diesem Schiffstyp nicht erreicht werden. Für die großen Unternehmen ist der Transport auf der Wasserstraße mit kleineren Schiffstypen nicht wirtschaftlich.

 

Neben der fehlenden Größe ist das Schiffshebewerk Scharnebeck auch deshalb der limitierende Faktor im Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens, da es technisch anfällig ist und seine Kapazitätsgrenze nahezu erreicht hat. Daher muss es schnellstmöglich durch eine Schleuse mit 225 m Länge ersetzt werden.

Aufgrund dieser Notsituation konnte bereits eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 er-reicht werden. Allerdings lösen die politischen Beschlüsse nicht das Problem der fehlenden Planungs-kapazität in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die vom Haushaltsausschuss freigegebenen Stellen kommen aufgrund des langen Zeitbedarfs für die Besetzung zu spät. Insofern soll dem Bund über eine Planungsvereinbarung externe Planungskapazitäten zur Beschleunigung der Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Bau der Schleuse liegt nicht nur im Interesse der öffentlichen Partner wie der durch den ESK verbundenen Landkreise oder der beteiligten Bundesländer sondern liegt vor allem im Gesamtinteresse der Wirtschaft der Regionen am Mittellandkanal sowie des Landes Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Vor diesem Hintergrund haben bereits verschiedene öffentliche Partner – wie die Länder Niedersachsen und Hamburg - als auch Betriebe ihre Unterstützung bei der Beschaffung von externen Planungsleistungen zugesagt.

Die Kommunen der Region (Landkreise Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Gifhorn sowie die Städte Lüneburg, Uelzen, Hildesheim, Wolfsburg, Salzgitter und Braunschweig) haben signalisiert, sich zu beteiligen. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ist derzeit dabei, von den o. g. Kommunen entsprechende Finanzierungszusagen einzuholen. 

Zudem haben viele Wirtschaftsbetriebe signalisiert bzw. bereits ihre feste Zusage gegeben, auch einen Beitrag zu leisten. Insgesamt kann durch die schnelle, unbürokratische Unterstützung bei der Behebung der Planungskapazität durch viele verschiedene Partner eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden.  

 

Es wurde vereinbart, dass die Landkreise und Kommunen sich über einen Zeitraum von vier Jahren an der Finanzierung der Planungskapazitäten beteiligen. Für den Landkreis Lüneburg als Anliegerlandkreis an den Elbe-Seiten-Kanal ist ein jährlicher Finanzierungsanteil in Höhe von 10.000 EUR/a aus Sicht der Verwaltung angemessen.

Der Lenkungsausschuss der Metropolregion Hamburg hat Ende 2016 einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Kommunen, die innerhalb des Gebietes der MRH liegen, finanziell zu unterstützen. Aufgrund der jetzigen Beschlusslage dürfte der Landkreis Lüneburg für drei Jahre mit einem anteiligen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR rechnen.

Daraus ergibt sich derzeit eine Haushaltsbelastung in Höhe von 25.000 EUR (40.000 EUR Kosten ./. 15.000 EUR Zuschuss Förderfonds).

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13.02.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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