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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Übertragung von Geschäftsanteilen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Hamburg Marketing GmbH in Höhe von 500 EUR an die Stadt Schwerin sowie den in der Beschlussvorlage enthaltenen Änderungen der Satzung der Hamburg Marketing GmbH wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Seit dem 28. August 2007 ist der Landkreis Lüneburg Gesellschafter der Hamburg Marketing GmbH (HMG). Mit ihm waren bereits alle niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Metropolregions-Kreise sowie der Landkreis Ludwigslust der HMG beigetreten. Nach der Erweiterung der Metropolregion Hamburg (MRH) im Mai 2014 sind auch die damals neuen Mitglieder der MRH Gesellschafter der HMG geworden. Mit der Landeshauptstadt Schwerin tritt Ende Februar 2017 ein weiterer Träger der Metropolregion bei. Analog möchte die Landeshauptstadt auch, wie die anderen Mitglieder der MRH, einen Geschäftsanteil an der HMG erwerben. Der betreffende Geschäftsanteil in Höhe von 500 EUR soll von der Freien und Hansestadt Hamburg an die Landeshauptstadt Schwerin veräußert werden. Dazu bedarf es die Zustimmung aller Gesellschafter.

 

Im Zuge der Veräußerung des Geschäftsanteils an die Landeshauptstadt Schwerin soll die Satzung der HMG auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Auch die Satzungsänderung bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Die Satzungsänderung betreffen einerseits die Ergänzung des neuen Gesellschafters Schwerin und der Anpassung der benannten Geschäftsanteile und andererseits der Ergänzung des neu zur Holding hinzu gekommenen Hamburg Convention Bureaus (HCB) als Tochter der HMG, der Bedeutung des Hamburger Corporate Governance Kodexes und die Anwendung des Hamburger Gleichstellungsgesetzes.

 

 

Zudem wurde klargestellt,

 

-          dass keine Nachschusspflicht für die Gesellschafter besteht,

-          unter welchen Aspekten keine Beschränkungen der Geschäftsführer hinsichtlich des § 181 BGB bestehen,

-          dass Darlehen an die Mitglieder der Geschäftsführung, des Personals oder des Aufsichtsrates unzulässig sind,

-          dass die Gründung weiterer Unternehmen o. Ä. der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen und,

-          dass von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen auch auf der Internetseite der HMG zugänglich gemacht werden (Details und weitere Änderungen siehe Anlage Synopse).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.02.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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