Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2017/054

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg beauftragt einen unabhängigen Gutachter und / oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um die Gesamtkosten der abgelehnten Asylbewerber, für die Haushalte des Landkreises, des Landes, sowie des Bundes im Landkreis Lüneburg zu erfassen und transparent dem Bürger aufzuschlüsseln.

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:
 

In der Anfrage der AfD Kreistagsfraktion Lüneburg  vom 05.12.2016 fragte wir u.a. nach der Höhe den monatlichen Kosten der abgelehnten Asylbewerber im Landkreis Lüneburg. Unsere Anfrage wurde während der Kreistagssitzung am 19.12.2016 vom ersten Kreisrat, Herrn Krumböhmer beantwortet. Demnach lebten im Landkreis Lüneburg 342 ausreisepflichtige Flüchtlinge, deren monatliche Kosten sich auf 200.000,- Euro belaufen.

 

Dadurch betragen die Kosten pro abgelehnten Asylbewerber im Landkreis Lüneburg rund 585,- Euro monatlich.

 

Aus einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom November 2016 ergaben sich Kosten für die Versorgung eines Flüchtlings in Höhe von rund 11.800,- Euro pro Jahr, also 983,- Euro pro Monat. Hierin enthalten sind demnach die Kosten für Unterkunft, Asylbewerberleistungen, die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie Kinderbetreuung, Schule, Sprachkurse sowie die Herrichtung von Unterkünften.

Aus diesem Grunde hielten wir die vom Landkreis genannten Zahlen für nicht plausibel und fragten am 02.01.2017 erneut nach, vor allem nach der Berechnung der Kosten.

 

Am 12.01.2017 erhielten wir dann die Antwort des Landkreises in einer "aktualisierten Sachverhaltsdarstellung", in der erläutert wurde, dass "im Ergebnis im Moment der aus Steuern finanzierte Aufwand für ausreisepflichtige Ausländer höher sein wird als 200.000 € im Monat" und "exaktere Daten bzgl. steuerfinanzierter Aufwendungen für die gesamten ausreisepflichtigen Ausländer nicht von der Kreisverwaltung bereitgestellt werden kann".

 

Da es der Verwaltung offensichtlich nicht möglich ist unsere Anfrage zu beantworten, beantragen wir hiermit, dass eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und / oder ein Gutachter beauftrag wird um die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln und unsere Anfrage zu beantworten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.03.2017 - Kreistag - abgelehnt

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung