Antrag an den Kreistag - 2017/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfD-Fraktion vom 15.02.2017 (Eingang: 15.02.2017); Gutachten über Asylkosten
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Bothe, StephanAfD
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg beauftragt einen unabhängigen Gutachter und / oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um die Gesamtkosten der abgelehnten Asylbewerber, für die Haushalte des Landkreises, des Landes, sowie des Bundes im Landkreis Lüneburg zu erfassen und transparent dem Bürger aufzuschlüsseln.
Sachverhalt
Sachlage:
In der Anfrage der AfD Kreistagsfraktion Lüneburg vom 05.12.2016 fragte wir u.a. nach der Höhe den monatlichen Kosten der abgelehnten Asylbewerber im Landkreis Lüneburg. Unsere Anfrage wurde während der Kreistagssitzung am 19.12.2016 vom ersten Kreisrat, Herrn Krumböhmer beantwortet. Demnach lebten im Landkreis Lüneburg 342 ausreisepflichtige Flüchtlinge, deren monatliche Kosten sich auf 200.000,- Euro belaufen.
Dadurch betragen die Kosten pro abgelehnten Asylbewerber im Landkreis Lüneburg rund 585,- Euro monatlich.
Aus einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom November 2016 ergaben sich Kosten für die Versorgung eines Flüchtlings in Höhe von rund 11.800,- Euro pro Jahr, also 983,- Euro pro Monat. Hierin enthalten sind demnach die Kosten für Unterkunft, Asylbewerberleistungen, die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie Kinderbetreuung, Schule, Sprachkurse sowie die Herrichtung von Unterkünften.
Aus diesem Grunde hielten wir die vom Landkreis genannten Zahlen für nicht plausibel und fragten am 02.01.2017 erneut nach, vor allem nach der Berechnung der Kosten.
Am 12.01.2017 erhielten wir dann die Antwort des Landkreises in einer "aktualisierten Sachverhaltsdarstellung", in der erläutert wurde, dass "im Ergebnis im Moment der aus Steuern finanzierte Aufwand für ausreisepflichtige Ausländer höher sein wird als 200.000 € im Monat" und "exaktere Daten bzgl. steuerfinanzierter Aufwendungen für die gesamten ausreisepflichtigen Ausländer nicht von der Kreisverwaltung bereitgestellt werden kann".
Da es der Verwaltung offensichtlich nicht möglich ist unsere Anfrage zu beantworten, beantragen wir hiermit, dass eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und / oder ein Gutachter beauftrag wird um die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln und unsere Anfrage zu beantworten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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