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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2017/075

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zu der beigefügten Stellungnahme wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung ist seit dem Anfang der 80er Jahre im Naturschutzrecht geregelt.

Zu den Fragen 1-6 liegen keine statistischen Erhebungen vor. Die Daten lassen sich auch nicht nachträglich ermitteln.

 

Zu 7.: Der Bestand an Ersatzgeld beträgt z.Zt. rd. 1.190.000,00 €. Insbesondere durch den Bau zweier Windparks ohne Bauleitplanung, für  die Ersatzgeld fällig wurde, wurden allein Ende 2016 rd. 570.000,00 € vereinnahmt.

 

Zu 8.: Ziel ist es, die Mittel u.a. als Co-Finanzierungsmittel für Fördermittel einzusetzen. Insbesondere im Rahmen der Fließgewässerentwicklung werden oft 6-stellige Beträge benötigt, um Maßnahmen umzusetzen. Aktuell laufen u.a. die Planungen für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Neetze an der Mühle in Thomasburg. Außerdem wurde zwischen Thomasburg und Neetze ein größeres Grundstück mit Teichanlagen an der Neetze gekauft, um hier den Auenbereich neu zu gestalten (da der Vertrag noch nicht abschließend abgewickelt wurde, ist der Kaufpreis von rd. 30.000,00 € noch nicht gezahlt worden). Im Jahr 2016 konnte lediglich in der Größenordnung von 1.500,00 € eine ökologische Waldumgestaltung im Bereich Westergellersen mit den Mitteln stattfinden. In der Vergangenheit wurden mit Ersatzgeldern u.a. Teile der Neetze, der Billerbeck und des Südergellerser Baches renaturiert, in verschiedenen Samtgemeinden Amphibiengewässer angelegt und Gehölze gepflanzt und Maßnahmen im Flächenpool Steinhöhe der Landesforsten umgesetzt.

 

Zu. 9.: Das Ersatzgeld wird allgemein für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinnahmt. Es findet damit keine direkte Zuordnung von Eingriff und Maßnahme statt, sondern es sind die unter Antwort 7 genannten Mittel umzusetzen. Eine abschließende Planung für die Verwendung der Mittel liegt noch nicht vor. Neben den unter 8. aufgezählten konkreten Maßnahmen ist geplant, dass im Rahmen des Projektes „Biotopverbund Elbtal Neuhaus (BENe)“ und im Rahmen der Umsetzung  von Maßnahmen aus dem Landschaftsrahmenplan und der FFH-Management-Planung verstärkt Mittel abfließen werden. Mit dem Haushalt 2017 wurde eine Stelle für das FFH-Management und eine befristete Stelle für das o. g. Projekt BENe eingerichtet. Diese zusätzlichen Stellen  werden auch zu einer zeitnahen zweckentsprechenden Verwendung der Ersatzgelder beitragen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2017 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz

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