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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2017/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Verwaltung entwickelt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 für die Zukunft einen transparenten, diskriminierungsfreien und logisch erklärbaren Verteilungsschlüssel für die Verteilung der Fördermittel auf die Naturschutzverbände.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag, Stand 21.06.2017:

Der Vergabe entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Antrag, über den der Kreisausschuss zu entscheiden hat, ist beigefügt.

 

Sobald der Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 in Kraft ist, wird die Verwaltung einen Vorschlag zur Verteilung der Mittel für die kommenden 5 Jahre vorlegen.

 

Ergänzende Sachlage, Stand 21.06.2017

 

Für die Verteilung der jährlichen Fördermittel (Konto 4318000) an die anerkannten Naturschutzverbände in den kommenden Jahren wird von der Verwaltung folgender Schlüssel vorgeschlagen:

 

NABU

5.000,00 €

(institutionell)

BUND

5.000,00 €

(institutionell)

Jägerschaft

10.000,00 €

(projektbezogen)

 

Begründung:

Die o. g. Verbände zeichnen sich seit Jahren durch eine sehr aktive Naturschutzarbeit aus. Die institutionelle Förderung von NABU und BUND hat sich bewährt. Die Verbände werden damit ohne Nachweis entsprechender Kosten in ihrer Arbeit unterstützt. Eine Differenzierung zwischen diesen beiden Verbänden wird für nicht angebracht gehalten.

 

Die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft läuft in verschiedenen Bereichen:

 

  • Kooperation mit der Jagdbehörde
  • Naturschutzmaßnahmen/Umweltbildung
  • Deich-/Gewässer-/Naturschutz durch Prädationsbekämpfung (Nutria, Marderhund, Waschbär)
  • Verhinderung von Wildunfällen

 

Die Förderung der Jägerschaft erfolgt für diese Tätigkeiten nur über den o. g. Betrag. Die Aufgaben­schwerpunkte können sich jährlich unterscheiden, die Projekte werden in vielen Fällen eng mit dem Landkreis abgestimmt. Die projektbezogene Förderung hat sich in der Vergangenheit bewährt, da hierdurch auch eine Dokumentation der vielfältigen Kooperationen gegenüber dem Landkreis erfolgt. Unabhängig von den Jagdsteuereinnahmen wird die Förderhöhe angesichts der vielfältigen Aufgaben, die über Naturschutzmaßnahmen hinausgehen, als angemessen erachtet. Eine klare Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Tätigkeitsfelder würde dagegen die Flexibilität wieder verringern und den Verwaltungsaufwand erhöhen. Um auch bei der Jägerschaft den Aufwand niedrig zu halten, werden i. d. R. Kosten gegen Vorlage der Rechnung beglichen, aufwendige Bedarfsnachweise werden nicht gefordert.

 

Das Angebot einer Grundförderung mit 100,00 € wurde zuletzt  von weiteren Verbänden nicht mehr in Anspruch genommen. Eine Grundförderung der Angelvereine für ihre Naturschutzarbeit ist zudem schwierig, da es im Landkreis eine Vielzahl von Angelvereinen gibt, die dem Landessportfischereiverband angeschlossen und damit auch anerkannter Naturschutzverband sind. Mit einigen Angelvereinen läuft eine gute Zusammenarbeit auf Projektebene. Hier findet eine Projektförderung aus dem Konto „Maßnahmen für Umweltschutz“ (4271010) oder Ersatzgeld statt, wenn es sich um abgestimmte Projekte handelt, die die Ziele der Naturschutzbehörde befördern. Gleiches gilt für eine Förderung von Maßnahmen des Lüneburger Streuobstwiesenvereines und Konau 11. Bei diesen Vereinen hat sich eine Unterstützung auf Projektebene bewährt und sollte beibehalten werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.05.2017 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz

Erweitern

16.08.2017 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz

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