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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umrüstung des Atemschutzpools auf Überdrucktechnik im Zeitraum 2018 – 2020 in dem sich aus der Anlage 1 (Variante 2) und der Anlage 2 (Variante 1) ergebenden Umfang wird zugestimmt. Die vom Landkreis Lüneburg anteilig zu tragenden Kosten werden in die Haushalte der Jahre 2018 – 2020 eingestellt, soweit die Deckung nicht über die jährliche Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer erfolgt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg betreibt für die Feuerwehren der Kommunen im Landkreis (außer Stadt Lüneburg) und sich selbst einen sogenannten Atemschutzpool, über den die zu den Atemschutzgeräten gehörenden Masken und Lungenautomaten nach der Benutzung bei Übungen und Einsätzen zur Wartung und Reinigung getauscht werden. Außerdem wird über den Atemschutzpool eine Reserve vorgehalten, die bei größeren Einsätzen vom Bereitschaftsdienst der Feuerwehrtechnischen Zentrale an die jeweilige Einsatzstelle gebracht werden kann.

 

Für jedes im Landkreis vorhandene Atemschutzgerät werden derzeit drei Masken und drei Lungenautomaten im Atemschutzpool vorgehalten. Je zwei davon befinden sich auf den Feuerwehrfahrzeugen, sodass jedes Gerät nach einem Einsatz einmal wieder einsatzbereit gemacht werden kann. Das restliche Drittel befindet sich im Bestand der Feuerwehrtechnischen Zentrale. Die Finanzierung der Masken und Lungenautomaten sowie deren Wartung erfolgt durch alle Kommunen und den Landkreis anteilig entsprechend der Anzahl der Atemschutzgeräte.

 

Zum Einsatz kommen bisher sogenannte Normaldruck-Lungenautomaten. Bei diesen wird die Atemluft aus den Atemluftflaschen über den Lungenautomaten zur Maske geleitet und strömt in die Maske ein, sobald der Atemschutzgeräteträger einatmet. Die Gefahr dabei ist, dass bei einer nicht richtig sitzenden Maske neben der Atemluft auch gesundheitsgefährlicher Brandrauch in die Maske eindringen kann, der dann vom Atemschutzgeräteträger ebenfalls eingeatmet wird.

 

Neben der Normaldrucktechnik gibt es bereits seit einigen Jahren auch eine Überdrucktechnik, bei der permanent Atemluft in die Maske strömt, sodass ein geringer Überdruck ein Eindringen von Brandrauch in die Maske verhindert. Diese Technik kam bisher vorwiegend bei Berufsfeuerwehren zum Einsatz, findet mittlerweile aber zunehmend auch im Bereich von freiwilligen Feuerwehren Verwendung. Aufgrund des erhöhten Sicherheitsstandards für die Atemschutzgeräteträger sind sich die Kommunen und der Landkreis einig, dass auch der hiesige Atemschutzpool zeitnah auf Überdrucktechnik umgerüstet werden soll.

 

Im Rahmen der Umrüstung ist es notwendig, alle Lungenautomaten und auch die Masken auf Überdrucktechnik umzustellen. Der Prozess soll über einen Zeitraum von drei Jahren (2018 – 2020) getreckt werden, da es ansonsten kaum möglich wäre, die in bestimmten Abständen vorgeschriebenen Wartungsintervalle wie bisher in Eigenleistung durch die Feuerwehrtechnische Zentrale durchführen zu lassen. Hingegen würde eine externe Vergabe der Wartungsarbeiten deutlich höhere Kosten verursachen, die sich bei einer Umstellung des Atemschutzpools über mehrere Jahre verteilt vermeiden ließen.

 

Bei den Lungenautomaten ist es möglich, die Normaldruck-Lungenautomaten im Rahmen der in den kommenden drei Jahren ohnehin anstehenden Wartungsintervalle gegen generalüberholte Überdruck-Lungenautomaten zu tauschen, wodurch die Kosten gegenüber neuen Überdruck-Lungenautomaten fast halbiert werden können. So kostet ein neuer Überdruck-Lungenautomat laut Katalog 452,00 € (Anlage 1, Variante 1), während ein generalüberholter Überdruck-Lungenautomat im Austausch bei 240,00 € liegt (Anlage 1, Variante 2). Die Kommunen und der Landkreis sprechen sich daher bei den Lungenautomaten für die Umsetzung der Variante 2 aus.

 

Bei der Umstellung der Masken ist vorgesehen, den bisherigen Maskentyp, der in seiner Bauform bereits seit fast 50 Jahren auf dem Markt ist, gegen einen neuen Maskentyp zu ersetzen, der ein deutlich größeres Sichtfenster besitzt und damit das Sichtfeld des Atemschutzgeräteträgers entsprechend vergrößert. Auch hierin ist ein wesentlicher Sicherheitsgewinn für die Atemschutzgeräteträger zu sehen. Pro Maske ist hier mit Kosten laut Katalog in Höhe von 271,00 € zu rechnen (Anlage 2, Variante 1).

 

Alternativ dazu würde die Möglichkeit bestehen, neue Masken des bisherigen Maskentyps zu kaufen (Anlage 2, Variante 2) oder sogar die im Bestand befindlichen alten Masken auf die neue Technik umrüsten zu lassen (Anlage 2, Variante 3) wodurch sich die Kosten pro Maske um bis zu 110,00 € reduzieren ließen. Insoweit hat jedoch die Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Landkreis ergeben, dass der höhere Sicherheitsfaktor bei dem neuen Maskentyp Vorrang vor einer rein finanziellen Entscheidung haben soll.

 

Hinsichtlich der bisherigen Vorhaltung von drei Lungenautomaten und drei Masken pro Atemschutzgerät im Atemschutzpool wurde auf Drängen einzelner Kommunen in Erwägung gezogen, den Faktor von 3 auf 2,5 zu reduzieren, wodurch 1/6 der Umstellungskosten eingespart werden könnten, was bei den favorisierten Varianten rund 120.000,00 € ausmachen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass es im Normalfall keine Einschränkungen beim Tausch benutzter Masken und Lungenautomaten geben wird und dass auch die Reserve für größere Einsätze verfügbar bleibt. Sollte es z.B. bei einer Häufung von Atemschutzeinsätzen oder nach einem sehr großen Brandeinsatz dazu kommen, dass die Reserven weitestgehend aufgebraucht sind, wäre darauf im Einzelfall durch geeignete einsatztaktische  Maßnahmen zu reagieren. Sollte sich die Reduzierung der Vorhaltung nicht bewähren, besteht die Option, den Bestand frühestens im Jahr 2021 wieder auf den Faktor 3 aufzustocken.

 

Die durch die Umstellung des Atemschutzpools zu erwartenden Kosten belaufen sich beim Landkreis Lüneburg auf 31.104,00 € im Jahr 2018, 17.819,00- € im Jahr 2019 und

17.819,00 € im Jahr 2020. Eine nachträgliche Aufstockung des Atemschutzpools auf den Faktor 3 würde frühestens im Jahr 2021 mit noch einmal 13.355,00 € zu Buche schlagen.

 

Da die Umstellung des Atemschutzpools vom Landkreis durchgeführt werden wird und insoweit auch zumindest bei den Masken ein Vergabeverfahren vorgeschaltet werden muss, ist mit einem gewissen zeitlichen Aufwand für die Umsetzung zu rechnen. Dabei besteht aber das Problem, dass aufgrund der vorgeschriebenen Wartungsintervalle ein Teil der Lungenautomaten und mit diesen zusammen die entsprechende Anzahl der Masken jeweils schon am Jahresanfang ausgetauscht werden müssen, wenn die kommunalen Haushalte in der Regel noch nicht in Kraft sind. So muss das Ausschreibungsverfahren für den Kauf der Masken im Jahr 2018 bereits nach den diesjährigen Sommerferien begonnen werden, entsprechend wird es für die Beschaffungen in den Jahren 2019 und 2020 sein.

 

Dementsprechend benötigt der Landkreis zeitnah einen Grundsatzbeschluss von den zuständigen Gremien aller am Atemschutzpool beteiligten Kommunen, dass die Umstellung des Atemschutzpools auf Überdrucktechnik in der beschriebenen Form durchgeführt werden soll und dass die dadurch von den Kommunen zu tragenden anteiligen Kosten in die Haushalte der Jahre 2018 – 2020 eingestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wäre auch seitens des Kreisausschusses des Landkreises Lüneburg zu fassen. 

 

Über eine eventuell erforderliche Aufstockung des Atemschutzpools im Jahr 2021 oder später wird frühestens im Jahr 2020 erneut gesprochen, dieses ist nicht Gegenstand des Grundsatzbeschlusses.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.06.2017 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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