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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

siehe Sachlage

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Für das Haushaltsjahr 2017 stehen Haushaltsmittel des Strukturentwicklungsfonds in Höhe von 195.000,00 €  für die Förderung des Sports zur Verfügung.

 

Die Strukturfondsmittel sind auf 400.000,00 € erhöht worden und für die Förderung des Sports sind insgesamt 200.000,00 € eingestellt. Hiervon sind 5.000,00 € bereits zweckgebunden vergeben. Verbleiben somit 195.000,00 €.

 

Im Rahmen des Sportausschusses vom 22.03.2017 sind bereits zehn Anträge positiv beschieden worden. Auf die Vorlage 2017/073 wird verwiesen. Damit sind bereits Haushaltsmittel in Höhe von 84.250,00 € vergeben und es verbleiben Haushaltsmittel in Höhe von 110.750,00 €.
 

Folgende drei Anträge wurden bereits im Sportausschuss vom 22.03.2017 behandelt (Vorlage 2017/073) und liegen nun zur Entscheidung vor:

1.

Antrag des Hockey-Clubs Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 45.000,00 € für die Sanierung des Kunstrasenplatzes einschließlich einer Bewässerungsanlage und der Einfriedung des Platzes.

 

 

 

 

Seit dem Jahre 2002 spielt der Hockey-Club auf einem Kunstrasenplatz. Der Platz wird durch viele Mannschaften, vor allen Dingen im Jugendbereich regelmäßig genutzt. 

Die Lebensdauer von Kunstrasenplätzen ist auf 13, maximal 15 Jahre begrenzt. Außerdem steht der Platz im Winter den Fußballern des MTV Treubund zur Verfügung.

 

Die Bespielbarkeit ist inzwischen erheblich eingeschränkt, die Polipropylenfasern lösen sich, die Elastizität lässt nach und erhöht das Verletzungsrisiko.

 

Die unumgängliche Sanierung des Platzes soll vor Saisonbeginn 2018 abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Sanierung hat der Verein weiterhin geplant, die bisherige Einfriedung des Platzes umzubauen. Die fehlende Einfriedung führt zu erheblichen Verschmutzungen des Platzes und ist seinem Erhalt somit nicht förderlich.

 

Weiterhin erfüllt die bestehende Beregnungsanlage nicht die notwendigen Anforderungen der Bewässerung des Platzes und soll somit ebenfalls erneuert werden.

Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 280.000,00 € veranschlagt.

 

Die Verwaltung empfiehlt einen Kreiszuschuss in Höhe von 45.000,00 € zu gewähren.

 

Aktueller Sachstand für die Sitzung am 14.06.2017:

 

Das Vorhaben ist Bestandteil der Bereisung. Der Vereinsvorsitzende wird vor Ort den Antrag erläutern.

Aktuell wurde der Finanzierungsplan geändert (siehe Anlage). Diese Änderung ist begründet durch den Hinweis des Kreissportbunds, dass der dort beantragte Zuschuss zu hoch ist, da entsprechende Fördermittel des Landessportbunds nicht zur Verfügung stehen. Weiterhin soll versucht werden, die Finanzierungsanteile von Kreissportbund, Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg anzugleichen.

Die Ausschussmitglieder sind vorab informiert worden.

 

Die Verwaltung empfiehlt,  einen Kreiszuschuss in Höhe von 55.000,00 € in zwei Raten (30.000,00 € in 2017 und 25.000,00 € in 2018 in Aussicht stellen) zu gewähren.

 

2.

 

 

Antrag des TuS Barskamp e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 800,00 € für die Anschaffung von zwei Fußballtoren entsprechend der aktuellen Sicherheitsrichtlinie

 

Die Standsicherheit von Fußballtoren ist vor einiger Zeit aufgrund aktueller Unfälle im Übungs- und Trainingsbetrieb Thema und auch im Sportausschuss besprochen worden

Die hat auch beim TuS Barskamp zu der Entscheidung geführt, Tore zu erneuern, bzw. zu ersetzen.

Für die Neuanschaffung sind Kosten in Höhe von 3.300,00 € eingeplant und die Verwaltung empfiehlt einen Kreiszuschuss in Höhe von 800,00 € zu gewähren.

 

Aktueller Sachstand für die Sitzung am 14.06.2017:

 

Dieser Antrag wurde geschoben, da er in engem Zusammenhang mit einer generellen Diskussion über die Bezuschussung von Fußballtoren steht.

 

Es ist ebenfalls die Frage diskutiert worden, ob in diese Förderung fest installierte Fußballtore mit einzubeziehen sind und auch die generelle Förderung von allen Sportgeräten ist erörtert worden.

Es ist Einvernehmen erzielt worden, diese Diskussion in den Fraktionen fortzuführen.

 

 

3.

Antrag der Schützengilde Bleckede e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die Modernisierung der Zielerfassungsanlage

 

Wie in vielen anderen Schützenvereinen gilt es hier zur Aufrechterhaltung eines zeitgemäßen Schießbetriebs die Zielerfassungsanlage zu erneuern. Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 40.000,00 € veranschlagt. Die Planungsphase der Maßnahme entwickelte sich problematisch und führte zur Entscheidung des Vereins, mit Wirkung vom 01.01.2017 die Mitgliedschaft im Kreissportbund Lüneburg zu kündigen und somit die Maßnahme ohne eine Zuwendung aus Mitteln des Kreissportbunds/Landessportbunds umzusetzen. Die Verwaltung wird hierzu ergänzend vortragen.

 

Aktueller Sachstand für die Sitzung am 14.06.2017:

 

In der Sitzung vom Sportausschuss vom 22.03.2017 war dazu für den Kreisausschuss eine ablehnende Empfehlung gegeben worden, da die Schützengilde nicht Mitglied des Kreissportbunds ist. Der Kreisausschuss hat dazu beschlossen, dass in dieser Angelegenheit die Schützengilde Bleckede angehört werden soll. Dabei sollte ihr Gelegenheit gegeben werden, zu ihrer aktiven funktionierenden Jugend- und Seniorenarbeit und zur Integrationsarbeit zu berichten. Dies hat die Schützengilde Bleckede mit den dieser Vorlage beigefügten Unterlagen getan.

Aus Sicht der Verwaltung hat sie damit dokumentiert, dass der Verein aktive funktionierende Jugend-, Senioren- und Integrationsarbeit betreibt. Insoweit sollte sich der Sportausschuss mit dieser Angelegenheit vor dem Hintergrund des Kreisausschuss-Beschlusses vom 10.04.2017 erneut befassen und dabei berücksichtigen, dass, wenn aktive Jugend-, Senioren- und Integrationsarbeit betrieben wird, eine Mitgliedschaft im Kreissportbund nicht zwingend Fördervoraussetzung ist.

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

Folgende Anträge sind neu:

 

Antrag der Sportvereinigung Scharnebeck auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.400,00 € für die Erneuerung des Daches des Bootshauses.

Der SV Scharnebeck teilt mit, dass das Dach des Bootshauses seit geraumer Zeit undicht ist und es ist bisher mit Provisorien versucht worden, den Schaden zu beheben. Dies ist aktuell nicht mehr möglich.

Ein hinzugezogener Sachverständiger hat von einer geplanten Sanierung des Flachdaches abgeraten, da dies keine nachhaltige Lösung darstellt.

Die vorgeschlagene Variante ist die Schaffung einer Dachschrägung, entsprechenden Dämmungen und eine Eindeckung mit Trapezblechen. Damit wäre das Bootshaus dauerhaft abgedichtet.

Zu dieser Lösung hat sich der SV Scharnebeck auch entschieden. Geplante Kosten der Maßnahme ca. 22.000,00 €. Hierzu beantragt der Verein einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.400,00 €.

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.400,00 € zu gewähren.

 

5.

Antrag des Ochtmisser Sport Vereins auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.200,00 € für die Erneuerung der Zaunanlage und eines Ballfangzaunes.

 

Die Einfriedung der Sportanlage besteht teilweise aus einem Maschendrahtzaun und teilweise aus einem Wildschutzzaun.

 

Der Wildschutzzaun ist zur Winterzeit kurzfristig errichtet worden, da in unmittelbarer Nähe Wildschweine bereits Schäden verursacht hatten. Dadurch sind die Pfosten nicht ausreichend gegründet worden und nun am Übergang Erdreich/Luft verrottet. Teilweise ist der Zaun umgekippt. Andererseits treten im Bereich Ochtmissen aktuell wieder vermehrt Schäden durch Wildschweine auf. Dies führt zur Entscheidung des Vereins, den Wildfangzaun zu erneuern.

Gleichzeitig soll der 1983 errichtete und teilweise sanierungsbedürftige Maschendrahtzaun auch ersetzt werden. Dies gilt auch für den vor 20 Jahren errichteten Ballfangzaun, der das angrenzende Naturschutzgebiet schützt.

 

Entsprechende Kostenvoranschläge liegen vor und die Gesamtmaßnahme wird mit Kosten in Höhe von 8.850,00 € veranschlagt.

 

Da die Maßnahme einen Anteil an Eigenleistungen in Form von Arbeitsstunden beinhaltet und die normale Einfriedung durch einen Maschendrahtzaun durch den Landessportbund nicht förderfähig ist, sind die Bedingungen für einen Förderantrag bei Kreissportbund nicht ausreichend. Dies ist mit dem Kreissportbund so abgestimmt. Der Verein versucht, diese eingeplanten Fördermittel durch einen Antrag bei der Sparkassenstiftung zu ersetzen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.200,00 € zu gewähren.

 

6.

Antrag des Lüneburger Sport-Klub Hansa auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 50.000,00 € für die Sanierung der Sportplatzanlage Goseburg

 

Hierzu führt der Verein aus, dass momentan 15 Juniorenmannschaften mit über 220 Kindern und Jugendlichen aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg und zwei Herrenmannschaften in der Regionalliga Nord und der Kreisliga aktiv sind. In der kommenden Saison wird mit 17 bis 18 Juniorenmannschaften gerechnet.

Diese Mannschaften spielen und trainieren an fünf verschiedenen Standorten, an denen sie jedoch nur zu Gast sind.

Die Sportplatzanlage Goseburg bietet die Möglichkeit der Schaffung eines einheitlichen Trainings-zentrums für alle Mannschaften ab U10 / U12. Die Anlage wird aktuell nur durch eine Herrenmannschaft der 3. Kreisklasse des VfL Goseburg genutzt.

Die Sportanlage besteht aus einer als Erbbaurecht ausgestalteten Parzelle auf dem der Kabinentrakt steht und der Sportplatzfläche, die seitens der Hansestadt Lüneburg dem VfL Goseburg kostenfrei zur Verfügung steht.

Entsprechende Gespräche mit dem VfL Goseburg sind geführt worden.

Es ist geplant, dass die Erbbaurechtsparzelle an den Lüneburger SK veräußert wird und der LSK für den VfL Goseburg in die Nutzungsvereinbarung mit der Hansestadt eintritt.

 

Der Vfl Goseburg erhält die Zusage nach Übernahme die Anlage weiterhin kostenfrei für das Training und  die Spiele nutzen zu können. So ist der Fortbestand des VfL Goseburg nachhaltig gesichert.

Entsprechende Verträge sind in Vorbereitung.

Auf der stark sanierungsbedürftigen Anlage sollen drei Trainingsplätze incl. Bewässerung, eine Flutlichtanlage und ein Containerzentrum entstehen. Entsprechende Pläne liegen vor.

Diese Maßnahme wird mit Kosten in Höhe von 150.000,00 € beziffert.

Eine Förderung der Hansestadt Lüneburg und weiterer Institutionen werden mit 50.000,00 € angegeben.

Der Landkreis soll sich mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 50.000,00 € beteiligen

Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 50.000,00 € steht an Eigenmitteln des Lüneburger SK zur Verfügung. Momentan offen ist eine mögliche Finanzierungsbeteiligung des Kreissportbundes/Landessportbundes. Hierzu wäre ein Eigenmittelanteil an Barmittel in Höhe von mindestens 30% der anerkannten Gesamtkosten notwendig. Entsprechende Gespräche mit dem KSB haben stattgefunden. Ein entsprechender Antrag wird gestellt. Eine Finanzierungsbeteiligung des KSB könnte den Umfang des beantragten Zuschusses beim Landkreis Lüneburg verringern.

 

Verwaltungsseitig wird eine Finanzierungsbeteiligung in beantragtem Umfang  in zwei Raten (30.000,00 €  in 2017 und 20.000,00 € in 2018 in Aussicht stellen) vorgeschlagen.

 

Damit kann eine mögliche Finanzierungsänderung in 2018 berücksichtigt werden und der Verein mit der notwendigen Umsetzung der Maßnahme zeitnah beginnen.

 

7.

 

 

 

Antrag des VfL Bleckede auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.000,00 € für den Neubau einer Heizungsanlage und einer energetische Isolierung.

 

Der VfL Bleckede plant – schon aus Umweltschutzgründen – Teile seines Vereinsheims zu sanieren.

Zum einen soll die 17 Jahre alte Heizung erneuert werden. Diese heizt das komplette Vereinsheim, also Umkleidetrakt, Duschen, Versammlungsräume mit Gaststätte und Toiletten und das Geschäftszimmer.

Weiterhin soll die Rückwand des Vereinsheims aus energetischen Gründen neu isoliert werden.

Entsprechende Kostenvoranschläge liegen vor und für die Gesamtmaßnahme sind Kosten in Höhe von ca. 14.000,00 € veranschlagt. Die Umsetzung ist für 2018 vorgesehen.

In Absprache mit dem Verein ist der vorliegende Finanzierungsplan nicht geändert worden.

Es ist aber davon auszugehen, dass der im Verhältnis geringere Anteil des Vereins noch steigen wird, da der KSB/ LSB einen geringeren Zuschuss gewähren wird. Dies ist in der Tatsache begründet, dass das Vereinsheim eine Gaststätte hat und diese Sanierungskosten anteilig rausgerechnet werden müssen, da diese nicht förderfähig sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.000,00 € zu gewähren.

 

 

8.

Antrag des SV Karze auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 1.000,00 € für den Neubau der Heizungsanlage

 

Die Gasheizung im Vereinsheim ist seit April 2017 defekt und somit auch die Warmwasseraufbereitung. Die Anlage selbst wurde 1994 gebraucht eingebaut.

 

Aktuell ist sie nicht mehr reparabel und es wurde von Fachleuten geraten, umgehend eine neue Anlage einzubauen. Die neue Heizung kostet mit Zubehör rund 5.400,00 € an Material.

 

Wie beim SV Karze üblich werden große Teile des Einbaus in Eigenleistung durchgeführt. Der Verein hat mit der Umsetzung der Maßnahme bereits begonnen. Dies ist notwendig, da das 70-jährige Bestehen des Vereins  ansteht und an Himmelfahrt 4 bis 5 Kreispokalspiele stattfinden sollen.

 

Im Juni ist zum 17. Mal der „Fun Kicker“ geplant,  zu dem 26 Mannschaften erwartet werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt einen Kreiszuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.

 

 

Den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 110.750,00 steht die Summe aller beantragten Kreiszuschüsse in Höhe von 127.400,00 gegenüber. Die Verwaltung schlägt daher bei zwei Anträgen die Gewährung des Kreiszuschusses in zwei Raten vor und wird bei Bedarf zu den einzelnen Anträgen ergänzend vortragen.

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Anlagen

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14.06.2017 - Sportausschuss

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