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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Kreisbrandmeister Torsten Hensel wird mit Wirkung vom 11.09.2017 für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Kreisbrandmeister ernannt.

Herr Brandmeister Stephan Dick wird mit Wirkung vom 11.09.2017 für eine Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum ersten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.

Herr Abschnittsbrandmeister Thorsten Diesterhöft wird mit Wirkung vom 11.09.2017 für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum zweiten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Die aktuellen Amtsperioden des Kreisbrandmeisters Torsten Hensel und seiner beiden Stellvertreter Henning Banse und Thorsten Diesterhöft enden mit Ablauf des 10.09.2017. Aus diesem Grund wurde anlässlich der Dienstversammlung der Orts-, Stadt- und Gemeindebrandmeister am 25.02.2017 in Adendorf über die Vorschläge für die künftige Besetzung der Funktionen abgestimmt.

 

Für die Funktion des Kreisbrandmeisters kandidierte der bisherige Amtsinhaber Torsten Hensel erneut, für ihn gaben 91 der 94 anwesenden stimmberechtigten Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister ihre Stimme ab. Der zweite stellvertretende Kreisbrandmeister Thorsten Diesterhöft stellte sich ebenfalls für eine weitere Amtszeit zur Verfügung, für ihn stimmten 83 der 94 Stimmberechtigten.

 

Nicht zur Wiederwahl stand der erste stellvertretende Kreisbrandmeister Henning Banse, als sein Nachfolger wurde Herr Stephan Dick, stellvertretender Ortsbrandmeister der Feuerwehr Gienau und Kreisausbildungsleiter, vorgeschlagen. Er erhielt 90 der 94 möglichen Stimmen.

 

Eine Ernennung zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ist unter anderem an die Voraussetzung gebunden, dass der Bewerber zuvor mindestens zwei Jahre die Funktion eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters einer Stützpunktfeuerwehr ausgeübt hat (Anlage 2, Spalte 2, Ziffer 4, Buchstabe b) zu § 8 Abs. 1 Satz 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO)). Da es sich bei der Feuerwehr Gienau um eine Grundausstattungsfeuerwehr handelt, erfüllt Herr Dick nicht die Voraussetzungen der genannten Vorschrift, sodass die Ernennung zum stellvertretenden Kreisbrandmeister nur im Rahmen einer Ausnahme nach § 13 Abs. 2 FwVO möglich ist. Die hierfür zuständige Polizeidirektion Lüneburg hat die Ausnahmegenehmigung mit vorliegendem Schreiben vom 27.04.2017 erteilt.

 

Auch hat die Polizeidirektion Lüneburg in Person des Regierungsbrandmeisters der erneuten Ernennung der Herren Hensel und Diesterhöft im Rahmen der Anhörung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 NBrandSchG zugestimmt.

 

Die Ernennungen sollen anlässlich der 82. Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Lüneburg e.V. am 02.09.2017 im Embsen vollzogen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.06.2017 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.06.2017 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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