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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2017/192

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Wildtiere können in reisenden Zirkussen nicht tiergerecht gehalten werden. Der Bundesrat hat daher 2003 und erneut 2011 eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren gefasst. Die Bundesregierung ist dem bisher nicht nachgekommen. Die Bundesveterinärkammer als veterinärmedizinisch höchstes Gremium in Deutschland spricht sich ebenfalls für ein Wildtierverbot im Zirkus aus. 

Laut einer kleinen Anfrage im Bundestag wurden im Jahr 2011 bei etwa der Hälfte der durchgeführten Kontrollen in Zirkusbetrieben Beanstandungen an der Tierhaltung festgestellt. Auf kommunaler Ebene ist der Landkreis für den Tierschutz zuständig und somit auch für die Kontrolle von Zirkusbetrieben.

In der Öffentlichkeit gibt es ein breites Interesse an dem Thema Tierschutz in Zirkusbetrieben und die Stimmen, die ein Verbot der Wildtier-Haltung fordern, werden immer häufiger. Einer repräsentativen FORSA Umfrage vom Mai 2014 zufolge, vertreten 82% der Befragten die Auffassung, das Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. 18 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Gründen des Tierschutzes bereits bestimmte Arten wildlebender Tiere im Zirkus verboten.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2017 - Kreistag

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