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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2017/241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Im Ausschuss definiert die Ziele des Armuts- und Reichtumsberichts und legt die notwendige Datengrundlage fest.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2017 wurde bei Produkt 312 900 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beschlossen, „die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht über die ihr und anderen staatlichen Institutionen zur Verfügung stehenden notwendigen Daten für die Erstellung eines Armuts- und Reichtumsberichts im zuständigen Fachausschuss vorzutragen, eventuelle Kooperationspartner zu benennen und den voraussichtlichen Kostenrahmen zu ermitteln.“

 

Grundlage für den Beschluss war ein Antrag der Fraktion „Die Linke“.

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Daten sowie durch interkommunale Zusammenarbeit und mit anderen öffentlichen Einrichtungen mit entsprechenden Datenbeständen einen ersten Armuts- und Reichtumsbericht des Kreis Lüneburg zu erstellen und diesen regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird ein Ansatz von 80.000,00 Euro in den Haushalt eingestellt.“

 

Die diesem Antrag zugrunde liegende Sachlagebegründung und Umsetzungsvorschläge sind dem dieser Vorlage beigefügten Antrag zu entnehmen.

 

Im Rahmen dieser Sitzung soll zunächst Einigkeit darüber erzielt werden, welche konkreten Aussagen dieser Bericht enthalten sollte. Es wird darum gehen, die Determinanten für Armut und Reichtum zu definieren, die es ermöglichen, die jeweiligen konkreten Situationen näher zu beschreiben, aber auch zu beurteilen.

 

Dies kann die Anzahl der jeweiligen Empfänger von staatlichen Transferleistungen sein (gegebenenfalls muss geklärt werden, welche)

 

Es können dies aber auch Lebenslagen sein (Arbeitslosigkeit, Status als Alleinerziehende usw.),
die Armut bzw. Armutsgefährdung auslösen.

 

Bedeutsam kann auch die regionale Wirtschaftskraft sein, die bestimmte Lebenslagen auslöst.

 

Zu klären ist, ob diese Daten für den Landkreis Lüneburg im Verhältnis zur Bundes- und Landesebene erarbeitet werden sollen, um so einen Vergleich zur Gesamtsituation zu ermöglichen oder ob es einen Bericht geben soll, der diese Situationen auf die lokale Ebene im Landkreis herunterbricht. Dies würde es ermöglichen, konkrete lokale Situationen zu erkennen und gegebenenfalls zu bewerten.

 

Dazu wird zu klären sein, welche Schlussfolgerungen und gegebenenfalls auch Maßnahmen aus dem Bericht gezogen bzw. entwickelt werden sollen, da dies bedeutsam dafür sein wird, welche Darstellungen dieser Bericht enthalten soll.
 

 

Zu klären wird auch sein, ob und in welchem Umfang externe Hilfe im Erstellungsprozess herangezogen werden soll und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt dies erforderlich wird.

 

Wie im Antrag der „Linken“ im Abschnitt „Umsetzung“ dargestellt, gibt es bereits jetzt auf Bundes- und Landesebene sehr umfassende Darstellungen, die insbesondere bei der Frage, welche Indikatoren herangezogen werden können, hilfreich sein werden.

 

Insbesondere sei verwiesen auf die handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen, die landesweites zur Verfügung stehendes Zahlenmaterial auf Landkreisebene herunterbricht und insoweit schon einmal einen Überblick darüber ermöglicht, wie die Situation im Landkreis Lüneburg im Verhältnis zur Situation im Land ist. Dieses sehr umfassende Werk kann allerdings nur als Linkanhang zur Verfügung gestellt werden.

 

Bereits jetzt sei darauf hingewiesen, dass es schwierig sein wird, eine belastbare Datenlage zum Anteil der Reichen an der Bevölkerung darzustellen durch die „Reichtumsgrenze wird lediglich ein Kennwert für die Zahl der Reichen bzw. Wohlhabenden ermittelt, nicht aber für das Ausmaß des Reichtums. Weil am Mikrozensus nur ein Prozent der Bevölkerung teilnimmt und der Anteil der Armen an der Bevölkerung höher ist, als der Anteil der Reichen könnten Letztere aufgrund der Stichprobengröße fachlich und regional nicht unterhalb der Länderebene dargestellt werden.“

 

Hier wird insbesondere im Ausschuss darüber zu sprechen zu sein, mit welchem Ziel der Reichtumsbericht erstellt werden soll, dies wird wichtig sein für die Frage, wie Reichtum definiert werden soll, welche Schlüsse aus regionalen oder lokalen Reichtum gezogen werden sollen bzw. welche Maßnahmen daraus entwickelt werden müssen.

 

Zur Information wird die Gliederung des 5. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung als Anlage beigefügt (Anlage 3).

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Anlagen

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29.08.2017 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - vertagt

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