Beschlussvorlage - 2017/263
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Zuweisung an den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung (SBU)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Margit Sauerbaum
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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05.09.2017
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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25.09.2017
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Haushaltsplan 2017 sieht eine Nettozuweisung des Landkreises an den Eigenbetrieb SBU in Höhe von 5.436.000 € vor. Die Zuweisung dient sowohl zur Deckung der laufenden Aufwendungen als auch zur Finanzierung von Investitionen des SBU.
Für die im Wirtschaftsplan 2017 veranschlagten Baumaßnahmen liegen dem SBU zwischenzeitlich die entsprechenden Ausschreibungsergebnisse vor. Dabei zeigt sich, dass die Angebotspreise nahezu durchgängig deutlich höher als die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagten Ansätze ausfallen.
Insgesamt ergibt sich für den SBU ein zusätzlicher Investitionsbedarf in Höhe von ca. 1,5 Mio Euro. Aufgrund der Tatsache, dass die entsprechenden Baumaßnahmen im Wesentlichen mit einer 60%igen Förderung nach dem Nds. GVFG (jetzt Entflechtungsgesetz) bezuschusst werden, erhöhen sich im Gegenzug die Erlöse um ca. 1,1 Mio Euro. Es verbleiben demnach ca. 400.000,- €, die zusätzlich aus Eigenmitteln des SBU aufgewendet werden müssen.
Zur Deckung des Mehrbedarfs sollen dem SBU die zusätzlich benötigten Eigenmittel von 400.000 € im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 542-000 „Kreisstraßen“ zur Verfügung gestellt werden. Die überplanmäßige Zuweisung ist sachlich und zeitlich unabweisbar, damit die geplanten und bereits ausgeschriebenen Straßenbaumaßnahmen ohne Verzögerung durchgeführt werden können. Die Deckung ist durch Mehrerträge im selben Teilhaushalt, nämlich bei den Schlüsselzuweisungen (Produkt 611-000 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“), gewährleistet.
