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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:  Herr Torsten Broder wird mit Wirkung vom 01.01.2018 für die Dauer von 5 Jahren zum Kreisnaturschutzbeauftragten bestellt.

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Nach § 34 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz kann die Naturschutzbehörde für die Dauer von jeweils 5 Jahren einen Kreisnaturschutzbeauftragten bestellen. Dieser hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde zu beraten und zu unterstützen und das allgemeine Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege zu befördern. Er ist nicht weisungsgebunden.

 

Zum 31.12.2017 endet die Amtszeit des jetzigen Kreisnaturschutzbeauftragten, Herrn Axel Schlemann. Er steht für keine weitere Amtszeit zur Verfügung.

 

Als neuen Kreisnaturschutzbeauftragten, der vom Kreistag zu bestellen ist, schlägt die Verwaltung Herrn Torsten Broder vor. Als ehemaliger Vorsitzender der Kreisjägerschaft, die als Naturschutzverband anerkannt ist, besitzt er die erforderliche Sachkunde für das Amt. Herr Broder wird sich in der Sitzung persönlich vorstellen.

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