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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Benutzungsordnung des Landkreises Lüneburg für die landkreiseigenen schulischen Einrichtungen (Schulräume, Schulsporthallen, Lehrschwimmbecken und Schulsportplätze) bei schulfremder Nutzung. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im nächsten Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg zu veröffentlichen.

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Sachverhalt

 

Sachlage:

 

Die Benutzung von kreiseigenen Räumen (Schulräume, Sportanlagen usw.) für die außerschulische Nutzung ist bisher durch die Richtlinien für die Benutzung von Räumen für schulfremde Zwecke aus dem Jahr 1999 und die Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für Schulräume und Sportanlagen aus dem Jahr 2001 geregelt.

 

Aus verschiedenen Gründen wurde jetzt eine Überarbeitung vorgenommen. Diese sind insbesondere:

 

  • Ausschluss parteipolitischer Veranstaltungen
  • Verbot der Darstellung von extremistischem Gedankengut
  • Redaktionelle Änderungen
  • Zusammenführung der Richtlinien und der Gebührensatzung zu einem Regelwerk

 

Seitens der Verwaltung ist hierzu der Entwurf einer neugefassten Benutzungsordnung erstellt worden. Dieser liegt der Vorlage an.

 

Darin sind die bisherigen Richtlinien für die Benutzung und die Regelungen der Gebührensatzung aufgegangen. Die bisherigen Benutzungshinweise und Richtlinien wurden auf ihre Aktualität und Handhabbarkeit überprüft und entsprechend modifiziert in die Neufassung mit aufgenommen.

 

Als Grundgerüst für die Neufassung wurde die Benutzungsordnung der Hansestadt Lüneburg herangezogen, die bereits im Jahr 2010 neu gefasst worden ist. Dies mit dem Ziel, für die
Nutzer ein für Hansestadt und Landkreis Lüneburg möglichst einheitliches Regelwerk zu schaffen.
In der Benutzungsordnung der Hansestadt Lüneburg sind bereits Regelungen zu parteipolitischen Veranstaltungen sowie das Verbot der Darstellung von extremistischem Gedankengut durch die
Nutzer oder Besucher enthalten, die von hier in die neue Benutzungsordnung für den Landkreis Lüneburg übernommen wurden.
 

Zu den einzelnen Regelungen der Neufassung ist Folgendes anzumerken:

 

§ 1

 

In Absatz 2 ist der Ausschluss von parteipolitischen Veranstaltungen aufgenommen worden.

 

§ 2

 

Hier erfolgten lediglich redaktionelle Änderungen. Die Nutzungszeiten sind nicht grundlegend verändert worden.

 

§ 3

 

Die Regelungen zur Vergabepraxis wurden der aktuellen Vorgehensweise angepasst
(z.B. Vergabe der Lehrschwimmbecken durch den Kreissportbund).

 

§ 4

 

Einige Regelungen wurden aufgenommen, nach denen praktisch schon verfahren wird, die aber
noch nicht schriftlich in den Richtlinien verankert sind (z.B. Ziff. 19 Verwendung von Haftmitteln“,
Ziff. 9 Banden- und Flächenwerbung, Ziff. 12 Übernachtungen in schulischen Einrichtungen).
Neu hinzugekommen ist insbesondere Ziff. 14: Danach ist die Darstellung von extremistischen Gedankengut Nutzern und Besuchern der Räume verboten.

 

Eine Regelung, die in begründeten Einzelfällen auf besonderen Antrag die Möglichkeit der Zulassung von Ausnahmen von den Benutzungsbedingungen und -hinweisen eröffnet, ist aufgenommen.

 

§ 5 und § 6

 

Hier erfolgten lediglich redaktionelle Änderungen.

 

§ 7

 

Es bleibt dabei, dass die Benutzung von Schulsportanlagen für Vereine, die im Kreissportbund Lüneburg organisiert sind - ausgenommen der Nutzungszeiten in den Lehrschwimmbecken -
entgeltfrei ist.

 

 

 

§ 8

 

Die Entgeltsätze bleiben überwiegend auf dem bisherigen Stand. Die Ansätze der Hansestadt Lüneburg weichen für einzelne Raumgruppen von diesen Ansätzen ab. Sie unter- bzw. überschreiten zum Teil die hiesigen Sätze. Eine Anpassung würde somit nicht zwangsläufig zu Mehreinnahmen, eine Änderung aber möglicherweise zu einer vermeidbaren Diskussion unter den betroffenen Nutzern führen.

 

§ 9 bis § 12

 

Keine weiteren Anmerkungen.

 

Der Entwurf der neuen Benutzungsordnung wurde intern mit dem hiesigen Fachdienst Schule und Kultur sowie extern mit dem Kreissportbund abgestimmt. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit jetzt noch der Beschlussfassung durch den Kreistag und der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg.

 

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Anlagen

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