Berichtsvorlage - 2004/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der Schülerbeförderungskosten
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beteiligt:
- Bildung und Kultur
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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27.04.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 war die Verwaltung
vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Schülerbeförderungskosten
beauftragt worden, die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten in anderen
Landkreisen abzufragen.
Leider ergab sich zunächst eine Schwierigkeit bei der
Datenabfrage, die es erst jetzt möglich machte, Ergebnisse vorzulegen.
Es handelt sich dabei um Vergleichszahlen der Nachbarkreise und
der Landkreise Stade und Celle (die in solchen Fällen wegen der
Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Stadt-/Landkreisstruktur gut heranziehbar
sind). Aus Soltau war mehr Datenmaterial nicht erhältlich.
Die Übersicht macht deutlich:
Ø
Im Bereich Stade (+ 28,7 %) und Celle (+
27,87 %) sind die Beförderungskosten in den letzten vier Jahren beinahe in gleicher Höhe wie in Lüneburg gestiegen (+
30,42 %)
Ø
Die etwas höhere Steigerungsrate in
Lüneburg erklärt sich aus den stärker gestiegenen Schülerzahlen im Bereich
Lüneburg:
o Lüneburg
+ 5,08 %
o Stade + 3,42 %
o Celle + 0,25 %
Ø
Im Bereich mit der geringsten
Kostensteigerungsrate (Uelzen + 1,81 %) sind die Schülerzahlen kaum gestiegen
bzw. sinken.
Ø
Die Kosten pro Schüler betragen (Relation
der Schüler 2002 zu Kosten 2003)
o Celle 246,90
o Harburg 290,50
o Lüneburg 291,50
o Stade 368,90
o Uelzen 454,50
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine solche Darstellung
natürlich immer nur ein sehr oberflächliches Bild bieten kann und nur geeignet
ist, sehr grobe Rahmen abzustecken.
Insoweit muss diese Vorlage Sonderentwicklungen wie Dichte der
Schulstandorte und die damit verbundene Notwendigkeit des Transports,
Besonderheiten bei der Einzelbeförderung von Behinderten oder auch nur den
Umstand, dass im Landkreis Lüneburg im Haushaltsjahr 2003 hohe Reste aus
Vorjahren zu begleichen waren, die das Haushaltsergebnis 2003 unverhältnismäßig
belasten, unberücksichtigt lassen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung näher vortragen.
Ergänzende Sachdarstellung vom 22.10.2004:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal- und
Verwaltungsreform hat in seiner Sitzung am 30.09.2004 empfohlen, den Bericht über
die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten auch dem Schulausschuss
vorzulegen.
Anlage 1 zeigt insoweit noch einmal die Kostenentwicklung der
Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg im Vergleich zu anderen Landkreisen im
Regierungsbezirk auf. Die Anlage 2 zu dieser Vorlage ist eine Aufstellung der
Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) zu den
Mindestentfernungen und Anspruchsgrenzen für Schülerfahrkarten der angehörenden
Landkreise. Die Aufstellung hat den Stand August/2004 und gibt damit die
aktuelle Praxis in den aufgeführten Landkreisen zur Ausgabe von
Schülersammelzeitkarten wieder.
In der Anlage 3 sind die Schülerbeförderungskosten für das
Haushaltsjahr 2003 und für das Haushaltsjahr 2004 (bis Oktober) dargestellt.
Der Teilbetrag ÖPNV beinhaltet die klassische
Schülersammelzeitkarte zur Nutzung des ÖPNV für den Weg vom Wohnort zur
nächstgelegenen Schule. Die Privatbeförderung beinhaltet Fälle, in denen
Eltern ihre Kinder nicht zur nächstgelegenen Schule schicken und daher die Schülersammelzeitkarte
selber zahlen. Der Landkreis erstattet dann zeitversetzt die Kosten für den
Transport zur nächstgelegenen Schule. Hierunter fallen ebenfalls die Kosten für
die Teilnahme an Praktika.
Die Mietwagenbeförderung umfasst alle Einzeltransporte von
Schülerinnen und Schülern vom Wohnort zur Schule. Insbesondere zu den Sonder
bzw. jetzt Förderschulen im Landkreis aber auch in benachbarte Landkreise und
Städte, soweit hier kein entsprechendes Angebot vorhanden ist (z.B. schwer
verhaltensgestörte Kinder, Blinde und taubstumme Schülerinnen und Schüler usw.).
Ergänzende Sachdarstellung vom 11.04.2005:
Bis zum 30.04.2005 prüft die Verwaltung, ob durch Änderung der
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg mit Anhebung der
Schulweg-Mindestentfernungen eine Kostenersparnis erreicht werden kann. Dieses
Ziel ist für das Produkt Schülerbeförderung im Produkthaushalt 2005 festgelegt.
Zurzeit besteht zwischen den beiden großen Verkehrsbetrieben
KVG und VOG und dem Landkreis Lüneburg der Vertrag über die Verbesserung des
Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Lüneburg, Stand: November 2001.
Die Verkehrsunternehmen haben sich darin verpflichtet, einen bis dahin
gezahlten pauschalen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 DM ab dem Jahr 2001
um jährlich 30.000,00 DM zu reduzieren. Bereits im Jahr 2002 wurde der
pauschale Zuschuss nicht mehr bezahlt, da, insbesondere durch die Einnahmen aus
dem Schülerverkehr, die Verkehrsbetriebe kostendeckend fuhren.
Während der Laufzeit dieses Vertrages verzichtet der Landkreis
auf einseitige Maßnahmen, die zu geringeren Einnahmen des Unternehmens führen.
Eine Anhebung der Mindestentfernungsgrenzen hätte
Mindereinnahmen im Schülerverkehr zur Folge, die insoweit wiederum zu einem
Zuschuss an die Verkehrsbetriebe führen würde. Da in dem augenblicklichen
Vertrag die Linien des Stadtbusverkehrs nicht enthalten sind, würde dieser
Zuschussbedarf zwar unter der Einsparsumme liegen, mit der Folge, dass die
Stadt Lüneburg sicher ihrerseits auf die ausschließliche Zuständigkeit des
Landkreises für die Schülerbeförderung und damit auch entstehende finanzielle
Verpflichtungen verweisen würde.
Mit Einführung der HVV-Tarife verändert sich die so
dargestellte Ausgangslage.
Die HVV-Tarife gelten seit dem 12.12.2004 für die so genannten
Listenschüler, also die Schülerinnen und Schüler die über den Landkreis die
Schülersammelzeitkarten erhalten, gelten die neuen HVV-Tarife ab dem kommenden
Schuljahr, also ab dem 01.08.2005.
Der HVV-Ausbildungstarif wird zu zum Teil drastischen
Mindereinnahmen für die Verkehrsbetriebe im Bereich der Schülerbeförderung
innerhalb des ÖPNV führen.
Beispiel: Die Kosten für die Schülersammelzeitkarte auf der
Strecke Dahlenburg Lüneburg betragen zzt. im Jahr 795,00 . Ab dem
01.08.2005, also nach HVV-Tarif, werden die Gesamtkosten pro Schüler bei 348,48
liegen, ein Kostenunterschied in Höhe von 446,52 .
Vor diesem Hintergrund laufen zurzeit Gespräche und
Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben, um einen neuen Vertrag abzuschließen,
einen Verkehrsvertrag zur Integration des ÖPNV der hiesigen Verkehrsbetriebe im
Landkreis Lüneburg in den Hamburger Verkehrsverbund. Die Verhandlungen laufen
darauf zu, den Verkehrsbetrieben auf Basis des Rechnungsjahres 2004 Einnahmen
festzuschreiben. Dagegen stehen dann die Leistungen der Verkehrsbetriebe,
aufgeteilt nach Linien (einschl. Stadtverkehr), Fahrzeugen und Fahrleistung.
Die Auswirkungen nicht Verbund bedingter Maßnahmen auf die
beschriebene Einnahmengarantie, wie z.B. die Veränderung von Entfernungsgrenzen
bei der Schülerbeförderung, können auch künftig zwischen Landkreis und dem
Unternehmen gesondert verhandelt werden. Nach den zzt. vorliegenden und
beschriebenen Grundvertrag würden allerdings Einsparungen bzw. Mindereinnahmen
bei den Schülersammelzeitkarten einen entsprechend höheren Zuschuss nach sich
ziehen.
Die Verwaltung wird anhand einer Präsentation diese
Zusammenhänge noch einmal näher erläutern.
Eine Anhebung der Mindestentfernungsgrenzen hätte aus Sicht der
Verwaltung vor diesem Hintergrund zzt. keinen nachhaltigen Einspareffekt. Die
Vertragsverhandlungen sollten zunächst abgewartet werden.
