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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2004/174

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage:

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 war die Verwaltung vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Schülerbeförderungskosten beauftragt worden, die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten in anderen Landkreisen abzufragen.

 

Leider ergab sich zunächst eine Schwierigkeit bei der Datenabfrage, die es erst jetzt möglich machte, Ergebnisse vorzulegen.

 

Es handelt sich dabei um Vergleichszahlen der Nachbarkreise und der Landkreise Stade und Celle (die in solchen Fällen wegen der Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Stadt-/Landkreisstruktur gut heranziehbar sind). Aus Soltau war mehr Datenmaterial nicht erhältlich.

 

Die Übersicht macht deutlich:

 

Ø      Im Bereich Stade (+ 28,7 %) und Celle (+ 27,87 %) sind die Beförderungskosten in den letzten vier Jahren beinahe in  gleicher Höhe wie in Lüneburg gestiegen (+ 30,42 %)

Ø      Die etwas höhere Steigerungsrate in Lüneburg erklärt sich aus den stärker gestiegenen Schülerzahlen im Bereich Lüneburg:

o       Lüneburg + 5,08 %

o       Stade       + 3,42 %

o       Celle         + 0,25 %

 

Ø      Im Bereich mit der geringsten Kostensteigerungsrate (Uelzen + 1,81 %) sind die Schülerzahlen kaum gestiegen bzw. sinken.

Ø      Die Kosten pro Schüler betragen (Relation der Schüler 2002 zu Kosten 2003)

 

o       Celle          246,90 €

o       Harburg      290,50 €

o       Lüneburg    291,50 €

o       Stade         368,90 €

o       Uelzen        454,50 €

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine solche Darstellung natürlich immer nur ein sehr oberflächliches Bild bieten kann und nur geeignet ist, sehr grobe Rahmen abzustecken.

 

Insoweit muss diese Vorlage Sonderentwicklungen wie Dichte der Schulstandorte und die damit verbundene Notwendigkeit des Transports, Besonderheiten bei der Einzelbeförderung von Behinderten oder auch nur den Umstand, dass im Landkreis Lüneburg im Haushaltsjahr 2003 hohe Reste aus Vorjahren zu begleichen waren, die das Haushaltsergebnis 2003 unverhältnismäßig belasten, unberücksichtigt lassen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung näher vortragen.

Ergänzende Sachdarstellung vom 22.10.2004:

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal- und Verwaltungsreform hat in seiner Sitzung am 30.09.2004 empfohlen, den Bericht über die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten auch dem Schulausschuss vorzulegen.

Anlage 1 zeigt insoweit noch einmal die Kostenentwicklung der Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg im Vergleich zu anderen Landkreisen im Regierungsbezirk auf. Die Anlage 2 zu dieser Vorlage ist eine Aufstellung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) zu den Mindestentfernungen und Anspruchsgrenzen für Schülerfahrkarten der angehörenden Landkreise. Die Aufstellung hat den Stand August/2004 und gibt damit die aktuelle Praxis in den aufgeführten Landkreisen zur Ausgabe von Schülersammelzeitkarten wieder.

 

In der Anlage 3 sind die Schülerbeförderungskosten für das Haushaltsjahr 2003 und für das Haushaltsjahr 2004 (bis Oktober) dargestellt.

Der Teilbetrag „ÖPNV“ beinhaltet die klassische Schülersammelzeitkarte zur Nutzung des ÖPNV für den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule. Die „Privatbeförderung“ beinhaltet Fälle, in denen Eltern ihre Kinder nicht zur nächstgelegenen Schule schicken und daher die Schülersammelzeitkarte selber zahlen. Der Landkreis erstattet dann zeitversetzt die Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Schule. Hierunter fallen ebenfalls die Kosten für die Teilnahme an Praktika.

Die „Mietwagenbeförderung“ umfasst alle Einzeltransporte von Schülerinnen und Schülern vom Wohnort zur Schule. Insbesondere zu den Sonder bzw. jetzt Förderschulen im Landkreis aber auch in benachbarte Landkreise und Städte, soweit hier kein entsprechendes Angebot vorhanden ist (z.B. schwer verhaltensgestörte Kinder, Blinde und taubstumme Schülerinnen und Schüler usw.).

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 11.04.2005:

Bis zum 30.04.2005 prüft die Verwaltung, ob durch Änderung der „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg“ mit Anhebung der Schulweg-Mindestentfernungen eine Kostenersparnis erreicht werden kann. Dieses Ziel ist für das Produkt Schülerbeförderung im Produkthaushalt 2005 festgelegt.

 

Zurzeit besteht zwischen den beiden großen Verkehrsbetrieben KVG und VOG und dem Landkreis Lüneburg der Vertrag über die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Lüneburg, Stand: November 2001. Die Verkehrsunternehmen haben sich darin verpflichtet, einen bis dahin gezahlten pauschalen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 DM ab dem Jahr 2001 um jährlich 30.000,00 DM zu reduzieren. Bereits im Jahr 2002 wurde der pauschale Zuschuss nicht mehr bezahlt, da, insbesondere durch die Einnahmen aus dem Schülerverkehr, die Verkehrsbetriebe kostendeckend fuhren.

Während der Laufzeit dieses Vertrages verzichtet der Landkreis auf einseitige Maßnahmen, die zu geringeren Einnahmen des Unternehmens führen.

Eine Anhebung der Mindestentfernungsgrenzen hätte Mindereinnahmen im Schülerverkehr zur Folge, die insoweit wiederum zu einem Zuschuss an die Verkehrsbetriebe führen würde. Da in dem augenblicklichen Vertrag die Linien des Stadtbusverkehrs nicht enthalten sind, würde dieser Zuschussbedarf zwar unter der Einsparsumme liegen, mit der Folge, dass die Stadt Lüneburg sicher ihrerseits auf die ausschließliche Zuständigkeit des Landkreises für die Schülerbeförderung und damit auch entstehende finanzielle Verpflichtungen verweisen würde.

 

Mit Einführung der HVV-Tarife verändert sich die so dargestellte Ausgangslage.

Die HVV-Tarife gelten seit dem 12.12.2004 für die so genannten „Listenschüler“, also die Schülerinnen und Schüler die über den Landkreis die Schülersammelzeitkarten erhalten, gelten die neuen HVV-Tarife ab dem kommenden Schuljahr, also ab dem 01.08.2005.

Der HVV-Ausbildungstarif wird zu zum Teil drastischen Mindereinnahmen für die Verkehrsbetriebe im Bereich der Schülerbeförderung innerhalb des ÖPNV führen.

Beispiel: Die Kosten für die Schülersammelzeitkarte auf der Strecke Dahlenburg – Lüneburg betragen zzt. im Jahr 795,00 €. Ab dem 01.08.2005, also nach HVV-Tarif, werden die Gesamtkosten pro Schüler bei 348,48 € liegen, ein Kostenunterschied in Höhe von 446,52 €.

 

Vor diesem Hintergrund laufen zurzeit Gespräche und Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben, um einen neuen Vertrag abzuschließen, einen Verkehrsvertrag zur Integration des ÖPNV der hiesigen Verkehrsbetriebe im Landkreis Lüneburg in den Hamburger Verkehrsverbund. Die Verhandlungen laufen darauf zu, den Verkehrsbetrieben auf Basis des Rechnungsjahres 2004 Einnahmen festzuschreiben. Dagegen stehen dann die Leistungen der Verkehrsbetriebe, aufgeteilt nach Linien (einschl. Stadtverkehr), Fahrzeugen und Fahrleistung.

Die Auswirkungen nicht Verbund bedingter Maßnahmen auf die beschriebene Einnahmengarantie, wie z.B. die Veränderung von Entfernungsgrenzen bei der Schülerbeförderung, können auch künftig zwischen Landkreis und dem Unternehmen gesondert verhandelt werden. Nach den zzt. vorliegenden und beschriebenen Grundvertrag würden allerdings Einsparungen bzw. Mindereinnahmen bei den Schülersammelzeitkarten einen entsprechend höheren Zuschuss nach sich ziehen.

 

Die Verwaltung wird anhand einer Präsentation diese Zusammenhänge noch einmal näher erläutern.

 

Eine Anhebung der Mindestentfernungsgrenzen hätte aus Sicht der Verwaltung vor diesem Hintergrund zzt. keinen nachhaltigen Einspareffekt. Die Vertragsverhandlungen sollten zunächst abgewartet werden.

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Beschlüsse

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09.11.2004 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen

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27.04.2005 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - zur Kenntnis genommen

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