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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2017/334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlusserfassung erforderlich -

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist Träger des Rettungsdienstes nach § 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) und nimmt diesen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises wahr. Mit der Durchführung des Rettungsdienstes sind im Landkreis Lüneburg die Kreisverbände des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) nach § 5 NRettDG beauftragt. Das ärztliche Personal zur Sicherstellung des Notarztdienstes wird zudem von der Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH bereitgestellt. Weiterhin hält der Landkreis Lüneburg selbst eine Rettungsleitstelle als Einsatzzentrale für den Rettungsdienst vor.

 

Die Kosten des Rettungsdienstes, des Notarztdienstes sowie der Rettungsleitstelle tragen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger. Der Rettungsdienstträger hat in dem Zusammenhang einen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden soll. Die letzte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde am 20.10.2014 vom Kreistag beschlossen, die Umsetzung erfolgte zum 01.01.2015. Die mit den Krankenkassen vereinbarten Kosten für die Sicherstellung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg für das Jahr 2016 beliefen sich auf 7,682 Millionen Euro.

 

Die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes sind vom Jahr 1993 an dokumentiert. Während im ersten Jahr insgesamt 15.098 Einsätze zu verzeichnen gewesen sind, waren es 32.600 Einsätze im Jahr 2016. Gegenüber dem Jahr 2015 (31.451) hat die Gesamtzahl der Einsätze damit erneut um 3,65 % zugenommen.  

 

Das Einsatzaufkommen im Jahr 2016 gliederte sich wie folgt:

 

4.192 Notarzteinsätze (2015: 4.319, -2,94 %)

18.162 Notfalltransporte (2015: 17.608, +3,15 %)

10.235 Krankentransporte (2015: 9.516, +7,56 %)

 

Die Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst wurde bei Sonderlagen insgesamt 11mal eingesetzt. Die Aufgabe der Örtlichen Einsatzleitung Rettungsdienst ist es, die Arbeit der rettungsdienstlichen Kräfte bei unklaren Einsatzlagen oder Einsatzlagen mit einer größeren Anzahl betroffener Personen zu koordinieren. Dazu gehören zum Bespiel Großbrände oder schwere Verkehrsunfälle.

 

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26.10.2017 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

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