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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/218

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss delegiert gem. § 51 Abs. 4 NLO seine Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche in den dem Landkreis obliegenden Aufgaben nach SGB II und SGB XII auf den Landrat.

 

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Beschlüsse

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11.11.2004 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport - ungeändert beschlossen

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