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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kunstschule Ikarus wird im Jahr 2018 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 15.000 € als Personalkostenzuschuss einer Kunstschulleitung gewährt.

 

Aktualisierung des Beschlussvorschlages vom 08.08.2018

Der Kreisausschuss beschließt auf Grundlage der aktualisierten Sachdarstellung.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Kunstschule Ikarus ist vom Landkreis Lüneburg in den vergangenen Jahren jährlich mit einem Betrag von 5.000,00 € gefördert worden. Mit dem dieser Vorlage beigefügten Antrag bittet sie, diesen Betrag auch im Jahr 2018 zu gewähren.

 

Darüber hinaus beantragt sie ab 2018 auch die Gewährung eines Personalkostenzuschusses für die neu zu schaffende Stelle einer Kunstschulleitung. Einzelheiten ergeben sich aus den dieser Vorlage beigefügten Antragsunterlagen/Kalkulation.

 

Die Verwaltung hat im Haushaltsplanentwurf 2018 den Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € bei Produkt 281-000 bereits eingeplant.

 

Die Frage einer weitergehenden Finanzierung wird im Ausschuss zu erörtern sein und es wird zu entscheiden sein, ob der Haushaltsansatz entsprechend aufgestockt werden kann. Aus vorhandenen Mitteln wäre dieser weitergehende Zuschuss nicht zu finanzieren.

 

Landkreis und Hansestadt werden dazu auch Gespräche führen, da auch die Hansestadt um Mitfinanzierung für diese Stelle gebeten worden ist.

 

 

 

Aktualisierung vom 26.04.2018:

 

Der Landkreis hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 15.000 € zusätzlich für die Kunstschule Ikarus bereitgestellt.

 

Es sollte jedoch noch ein Beschluss gefasst werden, dass der Betrag ausgezahlt wird, sofern die Hansestadt diesen Betrag ebenfalls an Ikarus ausgekehrt.

 

Inzwischen wurden Gespräche mit der Hansestadt Lüneburg geführt. Sie wird sich in gleicher Höhe am Personalkostenzuschuss beteiligen und hat die Mittel in den Haushalten 2018 und 2019 veranschlagt.

 

Aktualisierte Sachdarstellung vom 08.08.2018:

Die Angelegenheit ist mit der Volkshochschule besprochen worden.

 

Die von der Kunstschule Ikarus in Aussicht genommene Stelle einer Kunstschulleitung/Geschäfts-führung soll höherwertige Tätigkeiten ausüben, die bisher ehrenamtlich erledigt worden sind, aber (das kann man sicherlich einräumen) nicht auf Dauer ehrenamtlich erledigt werden können.

 

Dies hat seinen Hintergrund darin, dass die Kunstschule Ikarus im Laufe der letzten Jahre ein deutlich ausgeweitetes Kursangebot vorgehalten hat. Die Kunstschulleitung soll Aufgaben wahrnehmen, wie

 

-          Planung des Jahresprogramms

-          Konzeption, Planung und Durchführung von künstlerischen Projekten

-          kaufmännische Geschäftsführung (Budgetverantwortung)

-          weitere Aufgaben die in einer 15 Punkte umfassende Aufstellung enthalten sind.

 

Diese Aufgaben werden in der Volkshochschule grundsätzlich von Programmbereichsleitungen wahrgenommen.

Es handelt sich also insbesondere nicht um Aufgaben die im Servicebereich der Volkshochschule erledigt werden (übersenden von Prospekten, entgegennehmen von Anmeldungen, Honorarzahlungen, Teilnehmerbeiträge). Diese Aufgaben werden bei Ikarus auf zwei Minijobstellen erledigt.

 

Die dargestellten Aufgaben einer Kunstschulleitung/Geschäftsführung kann die BuK für Ikarus so nicht miterledigen. Einerseits gäbe es einen erheblichen sehr unwirtschaftlichen Abstimmungsbedarf mit dem als Verein geführten Betrieb andererseits fehlen der BuK die notwendigen Ressourcen.

 

Fachbereichsleiter 5 der zugleich Geschäftsführer der BuK ist wird dazu vortragen.

 

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