Beschlussvorlage - 2017/390
Grunddaten
- Betreff:
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Zusammenlegung der Grundschule und der Oberschule Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Srugis, Freia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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07.12.2017
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Sachverhalt
Die Grundschule und die Oberschule Neuhaus liegen räumlich betrachtet auf einem Grundstück. Die Schulhöfe gehen ohne Abgrenzungen ineinander über. Beide Schulen sind für sich sehr klein. Zurzeit werden in der Grundschule Neuhaus 154 Schüler*innen beschult, in der Oberschule Neuhaus 115 Schüler*innen.
Seit April 2016 ist die Schulleiterin der Grundschule erkrankt. Einen Monat später hat Frau Scheday, die Schulleiterin der ObS, die kommissarische Leitung der Grundschule übernommen.
Aus der Schule heraus wurde nun die Zusammenlegung der Grundschule und der Oberschule zu einer gemeinsamen Grund- und Oberschule beantragt.
Die Schülerinnen und Schüler (SuS) hätten bei einem verbundenen System die Möglichkeit des gemeinsamen Lernens, u.a. könnten schulformübergreifende Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Gemeinsame Veranstaltungen wären einfacher durchzuführen und würden die soziale Kompetenz der SuS stärken.
Sozialarbeiter und Lehrkräfte würden die Kinder von der 1. bis 10. Klasse betreuen. Dies ist eine gute Basis für ein enges Vertrauensverhältnis. Hierdurch könnte der gesamte Schulstandort Neuhaus profitieren. SuS würden sich stärker mit der Schule verbunden fühlen; der Übergang von Grund- in Oberschule erleichtert werden.
Neben den SuS können durch eine gemeinsame Schule auch die Eltern stärker gebunden werden. Bereits jetzt unterstützt der Förderverein der Grundschule die Oberschule. Das Engagement dieser Eltern müsste nicht gebrochen oder gar beendet werden, wenn die Kinder die Schulform wechseln.
Ausfälle von Lehrkräften könnten leichter kompensiert werden, weil auf ein größeres Kollegium zurückgegriffen werden könnte. Zudem könnte eine zielgerichtete Verteilung der Aufgaben nach persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen innerhalb des Kollegiums erfolgen. Zusätzlich ergäbe sich eine höhere Abdeckung bei den einzelnen Fachrichtungen.
Die Leitung der Schule würde aus Schulleiter*in und Konrektor*in bestehen.
Für den Landkreis Lüneburg als Schulträger würden sich keine Änderungen zwingend ergeben. Die Zuständigkeiten für die Gebäude und Grundstücke sowie das Schulbudget verbleiben bei den jeweiligen Schulträgern. Bestehende Kooperationen zwischen der Gemeinde Amt Neuhaus und dem Landkreis Lüneburg könnten weitergeführt werden. Gegebenenfalls könnte es sogar zu Synergieeffekten kommen, so dass Einsparungen erzielt werden könnten.
