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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2017/409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zu den Haushaltsberatungen für 2018 den Antrag, dass der Kreistag nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen beschließen möge

den Haushaltsplan zum Produkt „554-000 Naturschutz und Landschaftspflege“ in den Zielen zu ergänzen:

Um dem massiven Insektensterben und dem Verlust  der biologischen Vielfalt entgegen zu wirken, werden umgehend Maßnahmen zum Erhalt der verbliebenen Lebensräume, zu deren Vernetzung und zur Entwicklung von Lebensräumen ergriffen.

 

und folgende Kennzahlen zu ergänzen:

 

1.      Flächenerwerb und derzeitiger Besitz des Landkreises in ha

2.      Anzahl der auf landkreiseigenen und sonstigen öffentlichen Flächen vorgenommenen Maßnahmen

3.      Anzahl der Maßnahmen  und Flächenumfang auf privaten Flächen.

5.      Anzahl der Kontrollen in Schutzgebieten, auf öffentlichen Flächen und von Kompensa-tionsflächen

 

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

 

Begründung:

Nach § 4 Abs. 7 KomHKV sollen zu jedem Produkt im Haushaltsplan die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.

Das massive Insektensektensterben zeigt, dass die natürliche Artenvielfalt sich in einem katastrophalen Zustand befindet. Da nicht mehr viel Zeit bleibt, dieser besorgniserregenden Zerstörung der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten, bedarf es besonderer Anstrengungen auf der europäischen Ebene, der Ebene des Bundes, der Länder, aber auch auf kommunaler Ebene. Hierzu dient die Ergänzung der Zielsetzung in diesem Produkt.

 

Die vorgeschlagenen Kennzahlen dienen der Überprüfung der Zielerreichung.
Typische Maßnahme zur Erreichung des Ziels ist der Erwerb und die Entwicklung von Flächen (Knz.1).
Der Landkreis trägt außerdem zur Zielerreichung bei und nimmt seine Vorbildrolle wahr, wenn er landkreiseigene Flächen entwickelt. Darüber hinaus kann der Landkreis auch zur Erreichung des Ziels beitragen, indem er Maßnahmen ergreift, die sich auf andere öffentliche Flächen förderlich auswirken, z.B. indem er ein zentrales Wegeseitenrandmanagement durchführt (Knz.2).

Schließlich kann der Landkreis noch Maßnahmen ergreifen, die sich auf private Flächen förderlich auswirken, z.B. durch Vertragsnaturschutz (Knz.3).

 

Der Landkreis hat sich in Ziel 1 dieses Produktes die Sicherung der FFH-Gebiete zum Ziel gesetzt. Hierzu soll die Kennzahl „Anzahl der NSG/LSG-Verfahren“ erhoben werden (Knz.4).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Kruse-Runge

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2017 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - geändert beschlossen

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