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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/432

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg ändert die zwischen ihm und dem Albert-Schweitzer-Familienwerk bestehende vertragliche Regelung und fördert anteilig mit Hansestadt und Land Niedersachen ab 01.01.2018 zwei Vollzeitstellen für die Arbeit des Betreuungsprojekts für junge Straffällige. Im Haushaltsjahr 2018 beträgt der Förderbetrag des Landkreises 58.370,25 €.

 

Die Finanzierung erfolgt unter der Maßgabe der Zustimmung aller Finanzierungspartner aus dem genehmigten Haushalt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Albert Schweitzer-Familienwerk hat mit Schreiben vom 06.11.2017 beantragt, dass der Landkreis Lüneburg seine Fördermittell an der Finanzierung des sogenannten Betreuungsprojekts erhöht, um das eingesetzte Personal um ca. eine 0,5- Stelle zu erhöhen.

Um den Antrag im Kontext beurteilen zu können, informiert die Verwaltung im ersten Teil der Vorlage über die vom öffentlichen Jugendhilfeträger wahrzunehmende Aufgabe der Jugendgerichtshilfe.


Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe:
 

Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe ergeben sich aus § 52 SGB VIII und § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung bei straffällig gewordenen Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre).

 

Die Jugendgerichtshilfe soll straffällig gewordene junge Menschen während des gesamten Strafverfahrens begleiten. Konkreter beschreibt § 38 JGG die Tätigkeiten der Jugendgerichtshilfe. So bringt die Jugendgerichtshilfe Informationen über die Entwicklung, die aktuelle persönliche Situation und das Umfeld der straffällig gewordenen jungen Menschen in das Verfahren ein. Darauf basierend schlägt die Jugendgerichtshilfe der Justiz geeignete erzieherische Maßnahmen vor.

 

Die dann vom Jugendgericht angeordneten Auflagen und Weisungen sind durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe einzuleiten. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diese durch die straffällig gewordenen jungen Menschen auch erfüllt werden. Auch während freiheitsentziehender Maßnahmen bleibt die Jugendgerichtshilfe für die straffällig gewordenen jungen Menschen Ansprechpartner und begleitet bei Entlassung die Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

 

Die Jugendgerichtshilfe prüft auch, ob Leistungen der Jugendhilfe erforderlich sind. In diesen Fällen ist die Justiz entsprechend zu informieren, damit geprüft werden kann, ob die getroffenen Maßnahmen eine Einstellung des Verfahrens möglich machen.

 

Das JGG ist vornehmlich am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Dies bedeutet, dass im Falle eines Strafverfahrens erzieherische Maßnahmen als Reaktion im Vordergrund stehen. Hierdurch sollen künftige Straftaten vermieden werden.

 

Eine mögliche erzieherische Maßnahme ist die Weisung an die Jugendliche/den Jugendlichen oder den die junge Heranwachsende/den jungen Heranwachsenden, sich einer Betreuung zu unterstellen. Diese kommt dann in Betracht, wenn bei den straffällig gewordenen jungen Menschen vielfältige Problemlagen erkennbar sind, die eine erneute Straffälligkeit begünstigen könnten. Anders als sonst in der Jugendhilfe üblich sind diese Betreuungsweisungen für die jungen Menschen bindend und bei Nichterfüllung durch die Justiz mit Zwangsmaßnahmen (Beugearrest) durchzusetzen.

 

Da die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe diese intensive Betreuungsarbeit im Rahmen einer Betreuungsweisung zeitlich nicht selbst erbringen können, greifen sie hier auf das Angebot des Albert-Schweitzer-Familienwerks zurück.

 

Zum Betreuungsprojekt:
 

Inhalte der Arbeit, Methoden und Zugangswege sind dem in der Anlage beigefügten Flyer des Projekts zu entnehmen. Darüber stehen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Projekts im Rahmen der Sitzung für eine Vorstellung ihrer Arbeit zur Verfügung.

 

Die zurzeit zwischen dem Albert-Schweitzer-Familienwerk, der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg bestehende Vereinbarung wurde am 26.07.2016 geschlossen. Der aktuelle Finanzierungsplan für das Jahr 2017 ist weiter unten dargestellt.


Das Albert-Schweitzer-Familienwerk begründet seinen Antrag auf Mitfinanzierung einer 0,5-Stelle wie folgt:

 

Auf Grund zunehmender multipler Problemlagen der straffällig gewordenen jungen Menschen haben sich die Weisungszeiträume durch das Jugendgericht von sechs Monate auf zumeist 12 Monate Betreuungszeit ausgedehnt. Dies führte zu einem erhöhten Fallaufkommen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsprojekts. Da aber gerade diese multiplen Problemlagen, in Verbindung mit Straffälligkeit und meist drohenden freiheitsentziehenden Maßnahmen, größtenteils eine Einzelbetreuung erforderlich machen, ist die personelle Aufstockung des Betreuungsprojekts auf zwei Vollzeitstellen erforderlich.

 

Zudem wurde das Angebot des Betreuungsprojekts inhaltlich erweitert. Künftig kann ein deliktspezifisches Angebot für junge Menschen vorgehalten werden, die durch verschiedene Formen von Gewalt strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

 

Um die personelle Aufstockung des Betreuungsprojekts auf zwei Vollzeitstellen realisieren zu können, bedarf es einer Erhöhung der Förderung durch Hansestadt und Landkreis Lüneburg um jeweils 18.324,25 € auf künftig jeweils 58.370,25 €.

 

Finanzierungsplan:

 

2017

 

2018

 

Aufwendungen:

 

Aufwendungen:

 

Personal 1,415 VK*

87.545,97 €

Personal 2VK

125.522,21 €

Honorarkräfte

5.000,00 €

Honorarkräfte

5.000,00 €

sonstige nicht förderfähige Kosten (Mieten, Sachkosten, nicht förderfähige Personalkosten)

26.322,25 €

sonstige nicht förderfähige Kosten (Mieten, Sachkosten, nicht förderfähige Personalkosten)

35.218,29 €

Gesamtaufwendungen:

118.868,22

Gesamtaufwendungen

165.740,50

Erträge:

 

Erträge:

 

Landesmittel für pädagogische MA

29.715,00 €

Landesmittel für pädagogische MA

42.000,00

Landesmittel für Honorarkräfte

2.500,00 €

Landesmittel für Honorarkräfte

2.500,00 €

Landkreis/Gemeinde

80.092,00€

Landkreis/Gemeinde

116.740,50 €

Bußgelder/Spenden

4.061,22 €

Bußgelder/Spenden

2.000,00 €

Eigenmittel des ASF

2.500,00 €

Eigenmittel des ASF

2.500,00 €

Gesamterträge:

118.868,22 €

Gesamterträge:

165.740,50

VK= Vollzeitkraft, Basis 38,5 Wochenstunden

 

Haushaltsmittel konnten wegen des späten Antrags von der Verwaltung für den Haushalt 2018 nicht mehr angemeldet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass durch Mehreinahmen bzw. Minderausgaben im Gesamtbudget der Jugendhilfe entsprechende Deckungsmittel bereitgestellt werden können.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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