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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2017/439

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss billigt und unterstützt die vorgelegten Belegungskriterien und sieht hierin die künftige Grundlage für das Handeln des Pflegekinderdienstes des Landkreises Lüneburg.

 

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Bereits in seiner Sitzung vom 31. Mai 2017 hat sich der Jugendhilfeausschuss mit Situationen bei Pflegefamilien befasst. Damals ging es um die Auswahl und fachliche Unterstützung zukünftiger bzw. tätiger Pflegefamilien (vergleiche Vorlage 2017/114).

 

Es wurde bereits im Rahmen dieser Diskussion deutlich, welchen großen und unverzichtbaren Beitrag Pflegefamilien bei der Erbringung von Hilfeleistungen für junge Menschen haben. Zurzeit werden zwischen 150 und 170 Pflegekinder in Pflegefamilien betreut. Bemerkenswert für die Situation im Landkreis Lüneburg ist, dass diese Kinder nur zu einem geringeren Teil (ca. 1/3) durch das Jugendamt des Landkreises Lüneburg untergebracht wurden. Der weitaus größere Teil (ca. 2/3) der Pflegekinder wurde von auswärtigen Jugendämtern in Pflegefamilien im Landkreis Lüneburg untergebracht. Hieraus wird auch deutlich, dass im Landkreis Lüneburg ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Pflegefamilien besteht.

 

Die Vollzeitpflege hat sich in den letzten Jahrzehnten und Jahren erheblich verändert. Hervorzuheben ist hier, dass mit immer komplexeren und ausgeprägteren Problemlagen – zum Teil schon von sehr jungen Kindern – die qualitativen Herausforderungen an die Vollzeitpflege sehr gestiegen sind.

 

Das Jugendamt des Landkreises Lüneburg hat darauf mit einem nach Qualifikation gestaffelten System der Vollzeitpflege reagiert. So gibt es die Vollzeitpflege, die sozialpädagogische Vollzeitpflege und die Sonderpflege.


Werden bei der Vollzeitpflege keine berufsfachlichen Voraussetzungen an die Pflegepersonen gestellt, so sind bei der sozialpädagogischen Vollzeitpflege zumindest Grundqualifikationen erforderlich und/oder durch langjährige praktische Tätigkeit als Vollzeitpflegefamilie und entsprechende Fort- und Weiterbildungen erworbene Kenntnisse gefordert.

Bei der Sonderpflege wird eine einschlägige berufsfachliche Ausbildung zumindest eines Pflegeelternteils vorausgesetzt.

 

Eine entscheidende und sehr sensible Phase für das Gelingen einer Vollzeitpflege ist die richtige und passende Belegung mit dem jeweiligen Kind (Matching). Nur wenn die Anbahnungs- und Unterbringungsphase sorgfältig und verantwortungsvoll von allen Beteiligten gestaltet wird, ist die Dauerhaftigkeit eines Pflegeverhältnisses gesichert möglich. Auch wenn es zwischenzeitlich befristete Pflegeverhältnisse gibt, ist die auf Dauer an gelegte Pflege eher das Regelangebot. Das heißt, dass Kinder häufig in noch sehr jungem Alter in die Pflegefamilie wechseln, dort ihre Kindheit und Jugend verleben und aus der Pflegefamilie heraus verselbstständigt werden.

 

Um die Belegung sorgfältig und verantwortungsvoll gestalten zu können, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes des Landkreises Lüneburg Kriterien erarbeitet, die die Verwaltung in der Anlage zu dieser Vorlage vorstellt. Hierbei wurden zwei Arten von Belegungskriterien entwickelt. Neben der „normalen“ Vollzeitpflege, der Unterbringung von Kindern aus ihren Herkunftsfamilien in einer bis dahin völlig fremden anderen Familie kommt im zunehmenden Umfang die Unterbringung in Verwandtenpflege (Onkel, Tante, Großeltern) oder in so genannten Netzwerk-Familien (Freunde, Bekannte der Herkunftsfamilie) in Frage. Der jeweiligen Andersartigkeit der Pflegefamilien soll durch zwei unterschiedliche Belegungskriterien Rechnung getragen werden.

 

Die Entwicklung von verschriftlichten Belegungskriterien soll Handlungssicherheit auch bei Personalwechseln im Bereich des Pflegekinderdienstes gewährleisten und darüber hinaus in der Beratung und in der Diskussion mit bereits tätigen oder zukünftigen Pflegeeltern Klarheit und Transparenz schaffen.

 

Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn der Jugendhilfeausschuss die vorgelegten Belegungskriterien billigt und unterstützt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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