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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2018/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 261-000 „Theater“, Pos. 18 „Transferaufwendungen“ gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Höhe von 250.000 Euro wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die auf Grundlage der aktuellen Zielvereinbarung zwischen der Theater Lüneburg GmbH, dem Land Niedersachsen, der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg für die Jahre 2015 bis 2018 geleisteten Zuschüsse der Träger decken die Fehlbeträge des Theaters nicht vollständig ab.

 

Insbesondere aufgrund von Tariferhöhungen gestiegene Personalaufwendungen führten zu jährlichen Unterdeckungen. Die bislang aufgelaufenen Fehlbeträge wurden durch das Eigenkapital der Theater GmbH gedeckt.

 

Bei gleichbleibenden Festbetragszuschüssen ist, nach der Mittelfristigen Finanzplanung der Gesellschaft, mit einer bilanziellen Überschuldung des Theaters im Laufe des Wirtschaftsjahrs 2020/2021 zu rechnen (siehe Vorlage 2017/120).

 

Die bislang aufgelaufenen Fehlbeträge und die zu erwartenden Fehlbeträge der Folgejahre führen zu einer existenzbedrohenden Situation für die Theater Lüneburg GmbH.

 

Daher werden aktuell Gespräche zwischen den kommunalen Trägern und dem Land Niedersachsen geführt, um diese Finanzierungslücke zu schließen.

 

Der Landkreis Lüneburg sieht sich gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg und dem Land Niedersachsen in der Verantwortung, das Theater Lüneburg zu erhalten. Daher soll zur Abdeckung der entstandenen Altfehlbeträge beim Theater Lüneburg eine Rückstellung in Höhe von 250.000 Euro gebildet werden.

 

Aktualisierte Sachlage vom 16.01.2018:

 

Rückstellungen sind zu Lasten des Haushaltsjahres zu bilden, in dem ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aufgrund des nicht vollständigen Ausgleichs der Mehrkosten für Tarifsteigerungen durch das Land sind bei der Theater Lüneburg GmbH bis Ende 2017 bereits erhebliche Fehlbeträge aufgelaufen. Die Entstehungsursache für eine eventuell erforderlich werdende Abdeckung dieser Fehlbeträge ist daher jenem Haushaltsjahr zuzurechnen. Auch ein sachlicher Grund für die Übernahme der Fehlbeträge durch den Landkreis Lüneburg als Gesellschafter der Theater Lüneburg GmbH, nämlich die Verhinderung einer Überschuldung, liegt vor. Die überplanmäßige Aufwendung ist somit sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Die Deckung des Mehraufwandes ist aufgrund von Minderaufwendungen bei dem Produkt 313-000 „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ gewährleistet.

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Beschlüsse

Erweitern

08.02.2018 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.02.2018 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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