Berichtsvorlage - 2017/440
Grunddaten
- Betreff:
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Prüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof im Bereich der Prognosen bei der Hilfe zur Pflege
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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14.02.2018
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag
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26.02.2018
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Sommer 2017 prüfte der Nds. Landesrechnungshof in 16 Landkreisen/kreisfreien Städten zum Thema „Steigende Ausgaben der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) – (Keine) Handlungsoptionen für die örtlichen Träger der Sozialhilfe?“
Das Bemerkenswerte in dieser Prüfung war, dass anders als bei vorhergehenden Prüfungen des Nds. Landesrechnungshofs (z.B. bei Prüfung der Durchsetzung der übergegangenen Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Vergabeverfahren in der Schülerbeförderung usw.) keine kommunalen Verfahrensweisen/keine kommunale Verwaltungspraxis geprüft wurden.
Insoweit konnte es auch keine Prüfbemerkungen, Verbesserungsvorschläge oder eine Art Ranking im Hinblick auf die ordnungsgemäße Verwaltungspraxis geben.
Anlass der Prüfung waren die Feststellung im 6. Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und der Stand der pflegerischen Versorgung in Deutschland, dass die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) im Zeitraum von 2011 bis 2015 von rund 2,3 Mio. Hilfeempfängern auf rund 2,7 Mio. gestiegen ist und damit zu rechnen ist, dass die Zahl der Leistungsempfänger im Lauf der nächsten Jahre/Jahrzehnte deutlich steigen wird.
Daher hat der Landesrechnungshof in 16 Landkreisen und kreisfreien Städten die Versorgungsstruktur, aber auch die Planungen zur örtlichen pflegerischen Versorgungsstruktur untersucht.
Dabei wurden bei den untersuchten Kommunen sehr unterschiedliche Ergebnisse vorgefunden. Für den Landkreis Lüneburg ist hervorzuheben, dass er zu den wenigen Landkreisen gehört, in denen ein örtlicher Pflegebericht vorliegt, der über eine Alten- und Pflegekonferenz verfügt und der sich mit dem Projekt der Alterslotsen an der Gesundheitsregion beteiligt.
Einen besonderen Schwerpunkt legt der Prüfbericht auf die Kostenentwicklung. Auf Seite 53 wird dargestellt, wie sich die Bruttoausgaben bei den örtlichen sozialen Hilfeträgern in den Jahren 2011 bis 2015 entwickelt haben. Im Landesschnitt stiegen die Ausgaben um 5,3 %, im Landkreis Lüneburg lediglich um 2,2 %.
In konkreten Zahlen bedeutet dies:
Bruttoaufwand Hilfe zur Pflege in Niedersachsen | 249.622.000,00 € | = 31,20 € pro Einwohner |
Landkreis Lüneburg | 4.064.000,00 € | = 22,50 € pro Einwohner |
Dies ist allerdings nicht auf eine besonders restriktive Bewilligungspraxis des örtlichen Sozialhilfeträgers zurückzuführen, sondern resultiert daraus, dass der Landkreis Lüneburg über eine vergleichsweise junge Bevölkerung verfügt.
Der Bericht stellt dann dar, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen bei den örtlichen Sozialhilfeträgern entwickeln wird. Auf Seite 52 wird dargestellt, dass im Landkreis Lüneburg derzeit 3,6 % der Bevölkerung pflegebedürftig sind (Landesdurchschnitt 4,0) und davon ausgegangen wird, dass in 2031 4,7 % der Bevölkerung pflegebedürftig sein werden (Landesdurchschnitt 5,1 %).
Bemerkenswert ist allerdings, dass die möglichen Bruttoausgaben beim Landkreis Lüneburg (siehe Seite 57) weit überdurchschnittlich steigen werden. Im glücklichsten Szenario liegt der Landesschnitt bei 19,3 %, der Landkreis liegt bei 29,7 %.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Landkreis Lüneburg zu den wenigen Regionen Niedersachsens gehört, bei denen die Gesamtzahl der Einwohner steigt. Wie der Übersicht auf Seite 52 des Berichts zu entnehmen ist, geht man beim Landkreis Lüneburg noch von einer vorsichtigen Einwohnersteigerung von 180 Menschen aus, während im gesamten Land mit einem Rückgang von 500.000 Einwohnern gerechnet wird.
Dies sind natürlich sehr gewagte Prognosen, die die gesamten Vorausberechnungen des Berichts nur bedingt belastbar machen. Dies soll aber in keiner Weise bedeuten, dass dieses Zahlenmaterial nicht hilfreich und für zukünftige Planungen auch notwendig ist, insbesondere auch für die Fortschreibung unseres örtlichen Pflegeberichts.
Gemäß § 5 des Nds. Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist der Kreistag des Landkreises Lüneburg über den wesentlichen Inhalt der Prüfungsmitteilung zu unterrichten. Die Prüfungsmitteilung ist als Anlage beigefügt. Gemäß § 5 NKPG ist die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen nach Bekanntgabe in der Kreisverwaltung öffentlich auszulegen.
Die Prüfmitteilung liegt in der Zeit vom 27. Februar 2018 bis zum 5. März 2018 in der Kreisverwaltung aus und ist im Gebäude 4, Zimmer 211 einzusehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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