Beschlussvorlage - 2018/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Investiver Strukturentwicklungsfonds - Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung des Abflussverhaltens der Rögnitz
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Ulrich Mentz
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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21.02.2018
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Sachlage:
Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband hat in seinem Antrag vom 19.12.2017 eine besondere Notsituation an der Rögnitz beschrieben. Danach sind aufgrund der Starkniederschläge im Sommer 2017 die Wasserstände so stark angestiegen, dass die landwirtschaftlichen Flächen jenseits der vorhandenen Verwallungen überflutet worden sind. Dies hatte massive Beschwerden der betroffenen Landwirte sowohl aus Niedersachsen als auch aus Mecklenburg-Vorpommern zur Folge.
Der NDUV hat daraufhin verschiedene Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung des Abflussverhaltens der Rögnitz geplant und diese sowohl mit den Vertretern des Landkreises sowie des Landes und hier insbesondere mit der Biosphärenreservatsverwaltung abgestimmt. Der Geschäftsführer geht aktuell davon aus, dass die unterschiedlichen Maßnahmen im Mai bzw. Juni diesen Jahres umgesetzt werden können, wenn sich der Wasserstand der Rögnitz spürbar reduziert hat.
Durch die verschiedenen Maßnahmen sowie die dringend erforderliche Echolotvermessung entstehen Kosten in Höhe von ca. 61.000 EUR. Das Land Niedersachsen hat erklärt, diese Maßnahmen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 28.000 EUR zu fördern. Voraussetzung dafür ist, dass der NDUV aus seinen Eigenmitteln einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR leistet.
Aufgrund der finanziellen Situation des NDUV ist ein Eigenanteil von 5.000 EUR angemessen.
Die Wiederherstellung des Abflussverhaltens der Rögnitz ist aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, um eine Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im Jahr 2018 zu ermöglichen.
Die Geschäftsführung des NDUV hat erklärt, die erforderlichen Maßnahmen eng mit den zuständigen Behörden abzustimmen und dabei insbesondere die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im investiven Strukturentwicklungsfonds – Sparte „Hochwasserschutz“ aus den nicht verbrauchten Restmitteln zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,5 kB
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