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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2018/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

Die bisher im Entwurf vorliegende Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

sieht die Möglichkeit vor, Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen im Sekundar-

bereich I bis längstens 2027/2028 fortzuführen. Im Landkreis Lüneburg soll daher

mindestens eine Förderschule mit dem Schwerpunkt L bis 2028 erhalten bleiben. Die

Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Welche Förderschule das sein sollte, soll in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungs­

planung erarbeitet und dem Schulausschuss vorgelegt werden.

Die Entscheidung der Eltern sollte zeitnah abgefragt werden, um eine Bedarfsplanung

aufstellen zu können.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Die bisher als Entwurf vorliegende Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht die

Möglichkeit vor, die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I bis

längstens 2027/2028 fortzuführen und zum Schuljahr 2018/2019 wieder Kinder mit dem

Förderbedarf L in die 5. Klasse einer Förderschule einzuschulen, sofern es von den Eltern

gewünscht wird.

Die Eltern sollen selber entscheiden können, ob ihre Kinder die inklusive Regelklasse an einer

weiterführenden Schule oder die Klasse einer Förderschule mit dem Schwerpunkt L besuchen.

Dieses bedeutet eine echte Wahlfreiheit für die Eltern über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder,

die seit Bekanntwerden des Koalitionsvertrages der niedersächsischen Regierungsparteien auch

deutlich nachgefragt wird. Die kleineren Lemgruppen an einer Förderschule sind für die Eltern oft

ein entscheidender Faktor.

 

Die Rahmenbedingungen für die inklusive Beschulung, z.B. die pädagogischen Unterstützungs­

möglichkeiten durch ausreichend ausgebildete, geschulte und weitergebildete Lehrkräfte an den

weiterführenden allgemeinbildenden Regelschulen, werden den Bedürfnissen der inklusiv

beschulten Schülerinnen und Schüler oftmals noch nicht gerecht.

Eine befristete Weiterführung der Förderschulen bietet die Chance, diese Ressourcen und damit die

erforderliche Qualität der pädagogischen Förderung im notwendigen Maße aufzubauen, ohne

Kinder und pädagogische Kräfte zu überfordem.

Pädagogische Inklusionskonzepte können in dieser Zeit ent- bzw. weiterentwickelt und mit den

inklusiven Schulen abgestimmt werden.

Da die Änderung des Schulgesetzes bis zur Sitzung des Kreistages am 26. Februar 2018 nicht in

Kraft getreten sein wird, regen wir an, den Antrag durch den Kreistag zur weiteren Beratung in den

Schu^ausschuss überweisen zu lassen.

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Beschlüsse

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26.02.2018 - Kreistag - zurückgezogen

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