Beschlussvorlage - 2018/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023, Aufstellung der Vorschlagslisten
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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30.05.2018
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Sachverhalt
Sachlage:
Da im Jahr 2018 die Amtszeit der amtierenden Jugendschöffen endet, sind für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Jugendschöffen neu zu berufen. Die Berufung erfolgt durch den beim Gericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss auf Grundlage einer vom örtlichen Jugendhilfeausschuss aufzustellenden Vorschlagsliste.
In Lüneburg hat der Jugendhilfeausschuss
der Hansestadt eine 96 Personen
des Landkreises eine 140 Personen
umfassende Vorschlagsliste aufzustellen.
Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfeerziehung erfahren sein. In die Vorschlagslisten sind Männer und Frauen in gleicher Anzahl aufzunehmen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Zur Erleichterung des Verfahrens hat die Verwaltung die Gemeinden/Samtgemeinden gebeten, entsprechende Personen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten liegen dieser Vorlage bei. Dem Jugendhilfeausschuss bleibt es unbenommen, eigene Vorschläge zu machen. Im Hinblick auf die Voraussetzungen wird auf §§ 32 bis 35 des dieser Vorlage auszugsweise beigefügten Gerichtsverfassungsgesetzes verwiesen.
Zur Erleichterung des Wahlverfahrens wird vorgeschlagen, dass die jeweiligen im Jugendhilfeausschuss vertretenen stimmberechtigten Gruppen in der Sitzung Vorschläge abgeben, über die dann insgesamt abgestimmt wird.
Die Anzahl der Vorschläge verteilt sich wie folgt: (Verteilerschlüssel):
| 3 Mandate | = 28 Vorschläge |
| 2 Mandate | = 19 Vorschläge |
| 1 Mandat | = 10 Vorschläge |
| 1 Mandat | = 9 Vorschläge |
| 1 Mandat | = 9 Vorschläge |
| 1 Mandat | = 9 Vorschläge |
| 3 Mandate | = 28 Vorschläge |
| 3 Mandate | = 28 Vorschläge |
| 15 Mandate | = 140 Vorschläge |
Empfehlung: Den Mandatsträgern wird empfohlen, in ihrer Vorauswahl mehr Personenvorschläge bereitzuhalten, als im Verteilerschlüssel genannt (es könnten Personenvorschläge doppelt oder mehrfach als Vorschlag genannt werden.)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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