Beschlussvorlage - 2018/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuanschaffung einer Fähre bei Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Krumböhmer, Jürgen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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30.05.2018
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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Gestoppt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Büro MAREVAL hat ein Förderkonzept für eine Elbfähre bei Bleckede vorgelegt, das aus drei Teilen besteht: der Entwurfsbasis, dem Förderkonzept und dem technischen Konzept (Anlagen 1 bis 3). Die Anforderungen an die Planung waren mit der Politik und den Fährbetreibern, dem Ehepaar Wilhelm, abgestimmt worden. Außerdem war mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLBStV) über die Bedingungen für eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz gesprochen worden.
Herr Dr. Vorhölter vom Büro MAREVAL wird das Konzept im Wirtschaftsausschuss erläutern. Das Ehepaar Wilhelm wird ebenfalls anwesend sein.
Die Unterlagen des Büros MAREVAL zeigen, dass die unterschiedlichen Anforderungen in Einklang zu bringen sind. So wird es möglich sein, eine Fähre zu bauen und zu betreiben, die Fahrzeuge mit Straßenzulassung befördern kann. Das bezieht sich auf größere Fahrzeuge, die derzeit insbesondere wegen der Neigungswinkel der Fähranleger nicht auf die Fähre fahren können. Dieser Umstand ist für die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz wichtig.
Außerdem wird die neue Fähre sowohl bei Niedrigwasser als auch bei Hochwasser länger fahren können, als dies bisher möglich ist. Die Fähre wird eine größere Kapazität haben.
Wie bisher wird ein Betrieb mit einer Person möglich sein. Durch die stärkeren Antriebe wird die Überfahrt schneller, einfacher und sicherer.
Zu den weiteren Details wird Herr Dr. Vorhölter vortragen.
Die Kosten sind insgesamt höher ausgefallen als erwartet. Bedacht werden sollte jedoch, dass das Büro MAREVAL durchgängig 30 % wegen möglicher Kostensteigerungen aufgeschlagen hat. Grundsätzlich liegt die Förderquote nach dem Entflechtungsgesetz nur bei 60 %, was den Eigenanteil des Landkreises deutlich erhöhen würde. Das Land ist zu überzeugen, den Fördersatz auf 75 % anzuheben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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476 kB
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3
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(wie Dokument)
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525,4 kB
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