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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2018/188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussvorlage erforderlich.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Dieser Vorlage sind zwei Grafiken beigefügt. Aus der Anlage 1 ist das Konzept des Elbmarschsterns ersichtlich, in der Anlage 2 sind die Bestandsangebote ergänzt.

 

Geografisch geht es um ein Gebiet, das sich zwischen den Zentren Lüneburg, Winsen, Bergedorf, Geesthacht und Lauenburg aufspannt. Die Betrachtung kann in folgende Einzelpunkte aufgeteilt werden:

 

  1. Lüneburg – Winsen

 

Die Relation Lüneburg – Winsen ist im Nahverkehr vorbildlich ausgestaltet. Dies bezieht sich insbesondere auf die Bahnverbindung, aber auch auf eine Busverbindung. Ein Bedarf für weitere Angebote besteht hier nicht.

 

  1. Lüneburg – Lauenburg

 

Ebenfalls sehr gut ist die Verbindung zwischen Lüneburg und Lauenburg. Auch hier existiert eine sehr gute Bahnverbindung. Daneben gibt es bis Hohnstorf eine gute Busverbindung, die sich mit dem neuen Nahverkehrsplan noch verbessert.

 

 

 

  1. Lüneburg – Geesthacht

 

Ein erhebliches Verkehrsbedürfnis für eine ÖPNV-Verbindung zwischen Lüneburg und Geesthacht ist bisher von der Kreisverwaltung nicht gesehen worden. Das Land Niedersachsen hat aber genau diese Verbindung für eine Landesbuslinie vorgesehen. Wegen der sehr hohen Anforderungen (z. B. Stundentakt bis 23 Uhr) und der daraus resultierenden Kosten hat die Verwaltung trotz der angekündigten Landesförderung davon abgesehen, dieses Projekt weiter zu verfolgen.

 

Neue Signale vom Land Niedersachsen zeigen, dass die Landesbuslinien insgesamt nicht stark nachgefragt wurden. Deshalb soll das Konzept vereinfacht werden. Die Kreisverwaltung schlägt vor, dies abzuwarten, denn es ist an eine schnelle Linie gedacht, deren Betriebskosten zum Teil vom Land Niedersachsen übernommen werden sollen.

Außerdem besteht eine nahezu stündliche Verbindung zwischen Geesthacht und Lauenburg, die mit einer kurzen Wartezeit (5 - 20 Minuten) auch den Zug in Richtung Lüneburg erreicht.

 

  1. Brietlingen – Tespe

 

Der Versuch, eine Pendlerlinie nach Bergedorf einzurichten, ist nicht neu. Von Barum aus wurde eine Buslinie eingerichtet, die jedoch trotz verschiedener Ankündigungen schließlich im statistischen Durchschnitt nur einen Fahrgast pro Fahrt aufweisen konnte. Der Betrieb wurde eingestellt. Dass die Verknüpfung bis Brietlingen dieses Ergebnis maßgeblich verbessern könnte, ist nicht zu erwarten.

 

  1. Handorf – Niedermarschacht

 

Bisher besteht bereits eine Verbindung zwischen Handorf und Oldershausen, die bei Bedarf verstärkt werden könnte.

 

 

In der Gesamtbetrachtung sind zwei Zielrichtungen zu unterscheiden:

 

  • die Verknüpfung der Mittelzentren untereinander

 

  • die Erschließung der ländlichen Zwischenräume

 

Wie oben dargestellt sind die Zentren bereits recht gut verbunden bzw. es bestehen gute Alternativen. Der Landkreis hat kein Interesse daran, zu bestehenden Angeboten kostenintensive Konkurrenzen aufzubauen.

 

Hinsichtlich der Flächenerschließung wurde im IMK die Strategie erarbeitet, statt starrer Busverbindungen auf Rufbusse als flexible Bedienform zu setzen. Verwaltungsseitig wird kein Problem darin gesehen, den Rufbus im Norden der Samtgemeinde Scharnebeck an Lauenburg und Avendorf als Verknüpfungspunkte anzuschließen. Dies ist in vergleichbarer Form für den Rufbus in der Gemeinde Amt Neuhaus bereits konkret in der Vorbereitung, wo eine Verbindung zum Bahnhof Brahlstorf vorgesehen ist. Durch die Verknüpfung mit Avendorf (Verbindung mit der 4400 nach Bergedorf) und Lauenburg könnten die bereits vorhandenen Angebote im ÖPNV und SPNV mitgenutzt werden. Die kostenträchtige Einrichtung permanent verkehrender Buslinien wird als nicht bedarfsgerecht und nicht notwendig eingestuft.

 

Die Landkreise Harburg und Herzogtum Lauenburg können die Linien auf ihrem Gebiet ohne Weiteres einrichten. Bezogen auf die Kritik aus dem Landkreis Herzogtum Lauenburg sei angemerkt, dass es hier eine Disparität von finanziellem Beitrag und Verkehrsbedürfnis besteht. Im ÖPNV gilt das Territorialprinzip. Das heißt, ein Aufgabenträger kommt nur für den Teil eines Angebots auf, der auf seinem Gebiet verläuft. Dies ist für den Landkreis Herzogtum Lauenburg nur ein verhältnismäßig kleiner Teil. Der Kostenbeitrag beliefe sich auf etwa 24.000 €.

 

Für den Landkreis Lüneburg fielen demgegenüber mindestens rund 200.000 € jährlich an. Die Interessen/Bedarfslage fällt genau umgekehrt aus. Der Landkreis Lüneburg würde für den Geldbeitrag keine adäquate Gegenleistung erhalten, zum Teil Konkurrenzen zu bestehenden und geplanten Angeboten aufbauen und das Prinzip verlassen, ländliche Zwischenräume durch bedarfsgesteuerte, flexible Angebotsformen zu erschließen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - zur Kenntnis genommen

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