Berichtsvorlage - 2018/218
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschulsozialarbeit (im Stand der 2. Aktualisierung vom 20.03.2019)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Benne, Ines
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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05.09.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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08.11.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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04.04.2019
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg fördert die Grundschulsozialarbeit im Rahmen der bereits bestehenden Verträge mit den Sozialraumträgern entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 19. Dezember 2016. Hier hat der Kreistag beschlossen, dass der Landkreis Lüneburg die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Grundschulen bis zur Übernahme durch das Land sicherstellt, damit die Kontinuität der Schulsozialarbeit an den öffentlichen Schulen in seinem Gebiet gewahrt wird.
Das Land Niedersachsen hat zwischenzeitlich signalisiert, die Schulsozialarbeit übernehmen zu wollen.
Im Rahmen der Lenkungsgruppensitzung vom 15. Juni 2018, zu denen der Landkreis Lüneburg dreimal jährlich alle Sozialraumleitungen einlädt, hat Herr Petruschke als Vertreter der Landesschulbehörde in diesem Zusammenhang Folgendes mitgeteilt:
Die soziale Arbeit an Schulen soll in schulische Verantwortung gegeben werden. Grundlage hierfür ist das Schulgesetz. Niedersachsenweit sollen ab dem 1. Januar 2019 jährlich jeweils 150 pädagogische Fachkräfte im Bereich der sozialen Arbeit in Schulen eingesetzt werden. Grundlage für die Bemessung und Verteilung hierfür wird die Haushaltsberatung im Dezember 2018 sein. Die Stellenvergabe sowie die Zuordnung der Stellen an die vorrangig zu besetzenden Grundschulen und Gymnasien wird aus dem Kultusministerium heraus gesteuert. Dieses Planungsverfahren wird mehr als die derzeitige Legislaturperiode benötigen.
Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung für Fragen und ergänzende Erläuterungen zur Verfügung.
Ergänzende Sachlage vom 18.09.2018:
Herr Petruschke, Landesschulbehörde, steht dem Ausschuss für Fragen zur Ausrichtung der Grundschulsozialarbeit ab 2019 zur Verfügung. Er erläutert die Umsetzungsideen des Kultusministeriums.
Ergänzende Sachlage vom 20.03.2019:
In der Jugendhilfeausschuss-Sitzung vom 08.11.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, Kontakt zur Landesschulbehörde aufzunehmen, um Absprachen zu treffen, wenn Grundschulsozialarbeit in die Zuständigkeit des Landes übergeht.
Herr Petruschke berichtete, dass in der laufenden Legislaturperiode finanzielle Mittel für die Besetzung von 150 Grundschul-Sozialarbeiterstellen zur Verfügung stehen. Im Februar 2019 sind bereits 100 Stellen ausgeschrieben worden, die jetzt besetzt werden sollen.
Die noch zur Verfügung stehenden 50 Grundschul-Sozialarbeiterstellen sollen vorrangig im ländlichen Raum besetzt werden. In Bezug auf den Landkreis Lüneburg handelt es sich hier um Gemeinden östlich der Hansestadt Lüneburg.
Derzeit sind die Schulsozialarbeiterstellen auf der Website der Landesschulbehörde ausgeschrieben. Wünschenswert ist nach Auskunft von Herrn Petruschke eine Weiterführung des bisherigen Systems und somit eine Bewerbung der derzeitigen Schulsozialarbeiter.
Die zukünftige Aufgabe der Grundschulsozialarbeit gliedert sich aus Sicht der Landesschulbehörde in drei Bereiche:
die Beratung der Schülerinnen und Schüler
die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer
die Netzwerkarbeit im Sozialraum
Aus Sicht der Landesschulbehörde sind aufsuchende Beratungsangebote in Familien nicht notwendig, da die Grundschulsozialarbeit sich ausschließlich um schulische Belange kümmern soll. Wünschenswert ist, dass Sozialraumbüros und Grundschulsozialarbeiter/-innen sich kennen, austauschen und zusammenarbeiten. Die Umsetzung obliegt den Kooperationspartnern. Regularien seitens der Landesschulbehörde sind derzeit nicht vorgesehen.
Die Landesschulbehörde hat die Jugendämter des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg zu einem fachlichen Austausch am 07.05.2019 in die Landesschulbehörde eingeladen. Derzeit sind von der Übernahme der Grundschulsozialarbeit im Landkreis Lüneburg die Grundschule in Reppenstedt und die Grundschule in Bardowick betroffen. Hierbei ist in Reppenstedt bereits eine Stellenbesetzung erfolgt, die Besetzung in der Grundschule Bardowick steht noch aus.
Seitens des Landkreises Lüneburg wurde mit den Sozialraumträgern die Vereinbarung getroffen, die Grundschulsozialarbeit drei Monate überlappend zu finanzieren, damit eine Übergabe erfolgen kann.
