Beschlussvorlage - 2018/237
Grunddaten
- Betreff:
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Vereinbarungen HVV-Tariferweiterung Amt Neuhaus und Rufbus in Amt Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Rahmann, Merle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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23.08.2018
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der anliegenden Vereinbarung zur Anerkennung des HVV-Tarifs auf den Elbfähren im Landkreis Lüneburg wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen und geringfügige Anpassungen der Zahlungsmodalitäten können verwaltungsseitig vorgenommen werden.
- Dem anliegenden Nachtrag Nr. 2 zum Verkehrsvertrag zur Integration des ÖPNV in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) mit der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust Parchim (VLP) für die Bedienung des Rufbusses in Amt Neuhaus wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen und geringfügige Anpassungen der Zahlungsmodalitäten können verwaltungsseitig vorgenommen werden.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Gemeinde Amt Neuhaus ist zum 20.08.2018 vollständig in die Tarifstrukturen des HVV integriert worden, in den vorherigen Jahren fand der HVV-Tarif nur im Zeitkartenbereich (wie z.B. Schülerzeitkarten, Monatskarten, Wochenkarten, Jahresabonnements) Anwendung. Gleichzeitig mit der Tariferweiterung für das Amt Neuhaus startet das neue Rufbussystem als Pilotprojekt. Zukünftig also auch der HVV-Bartarif (für Einzel- / Tages- / Gruppenkarten) in der Gemeinde Anwendung. Auch für ein- und ausbrechende Verkehre zu den Bahnhöfen Brahlstorf und Boizenburg werden HVV-Einzelkarten möglich sein.
- Vereinbarung zur Anerkennung des HVV-Tarifs auf den Elbfähren im Landkreis Lüneburg
Auch die Busverbindung Richtung Lüneburg wird durch den Rufbus gestärkt werden. Diese Verbindung beinhaltet einen Umstieg mit Überfahrt über eine der Elbfähren in Neu Darchau oder Bleckede. Die ÖPNV-Nutzer benötigen mit der anliegenden Vereinbarung dann keinen zusätzlichen Fahrschein für die Elbfähre mehr, sondern können mit dem bereits vorhandenen HVV-Ticket übersetzen. Die Elbfähren werden dabei kein Verbundsmitglied im HVV. Sie rechnen über einen Pauschalbetrag die Anerkennung separat mit dem Landkreis Lüneburg ab.
HVV-Karten können auf der Fähre nicht erworben werden. Die Regelung über die Anerkennung der Zeitkarten, auf dessen Grundlage sogenannte Schnellbuskunden abgerechnet werden (HVV Monatskarten, Fähre Tanja) wird von dieser Vereinbarung abgelöst. Die Schülerfahrkarten sind bereits durch eine andere Regelung abgegolten und von dieser nicht betroffen.
- Nachtrag Nr. 2 zum Verkehrsvertrag zur Integration des ÖPNV in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV)
Zwischen der Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH als Rechtsvorgängerin der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH und dem Landkreis Lüneburg ist am 23.04./10.05.2008 ein Verkehrsvertrag zur Integration des ÖPNV in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) geschlossen worden.
Gegenstand des Verkehrsvertrages sind Leistungen der VLP im Linienverkehr im Gebiet des Amtes Neuhaus und zur Anbindung des Gebietes an den Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Landkreis Lüneburg erbringt gegenüber der VLP auf Grundlage des Verkehrsvertrages Ausgleichsleistungen für die finanziellen Belastungen der VLP, die dieser durch die Anwendung des HVV-Tarifs für Zeitkarten auf den Linien der VLP entstehen. Zukünftig sollen neben den Zeitkarten auch alle anderen Tickets (Bartarif) des HVV auf dem Gebiet des Amtes Neuhaus Anwendung finden.
Die VLP bietet im Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim als flexible Bedienform bedarfsgerechte Rufbus-Leistungen als Ergänzung zum festen Linienangebot an. Dieses Rufbus-Angebot soll künftig auch im Gebiet des Amtes Neuhaus in Ergänzung zum Linienverkehrsangebot auf den festen Linien, die Gegenstand des Verkehrsvertrages sind, angeboten werden.
Die VLP hat bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der LNVG, einen entsprechenden Genehmigungsantrag gestellt.
Der Landkreis Lüneburg erstattet der VLP nach Maßgabe dieser Vereinbarung die durch Fahrgeldeinnahmen nicht gedeckten Aufwendungen für das Rufbus-Angebot im Gebiet des Amtes Neuhaus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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