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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2018/224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Zusammenarbeit mit AWO Soziale Dienste gGmbH und Lebensraum Diakonie zum Zwecke der Durchführung des Projektes KulturmittlerInnen wird über den 30.11.2018 fortgesetzt. Der Förderbetrag beträgt 50.000 €.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Beschluss des Kreistages vom 28.09.2011 (Vorlage 2011/144) war die Verwaltung beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege ein Konzept für die Weiterbildung und den Einsatz von Kulturmittlern zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Dies ist dann in der Zusammenarbeit mit AWO Soziale Dienste und Diakonieverband (nun Lebensraum Diakonie) auch geschehen.

 

Ziel des Projektes ist die Ausbildung und Einsatz von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern. Deren Aufgabe ist es, Menschen mit Migrationshintergrund in vielfältigen Situationen des täglichen Lebens zu begleiten. Ebenso können Sie eingesetzt werden, um Institutionen zu unterstützen oder Kontakte zu Migranten aufzunehmen (z.B. um sie in Projekte in Elternarbeit oder Sportvereine einzubeziehen). Es geht hier nicht ausschließlich darum Sprachbarrieren zu überwinden, sondern insbesondere darum, den Beteiligten in neuen Lebenssituationen Sicherheit zu vermitteln und Hilfestellung zukommen zu lassen. Das Projekt war zunächst mit einem Förderbetrag in Höhe von 25.000 € aus Kreismitteln ausgestattet.

 

Nachdem es dann allerdings zu stark steigenden Flüchtlingszahlen kam, wurde der Förderbetrag in den Folgejahren auf 35.000 € und schließlich mit Beschluss des KA vom 11.04.2016 (Vorlage Nr. 2015/206) auf 50.000 € jährlich erhöht.

 

Die Arbeit der Kulturmittlerinnen und Kulturmittler ist anerkannt und wird nach wie vor stark in Anspruch genommen. Der Integrationsbeirat von Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg begrüßt das Wirken sehr.

 

In der Sitzung ist zu entscheiden, ob die Arbeit ab 01.12.2018 fortgesetzt werden soll.

 

Ein Vertreter/eine Vertreterin des Projektes wird in der Sitzung anwesend sein und zu Inhalten, Auslastung und Notwendigkeiten vortragen.

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29.08.2018 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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