Antrag an den Kreistag - 2018/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD vom 10.09.2018; Die Schulsozialarbeit im Landkreis Lüneburg erhalten
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Margit Sauerbaum
- Verantwortlich:
- CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der Antragsteller:
1. Der Ansatz für Schulsozialarbeit im Haushalt des Landkreises Lüneburg wird für
2019 in gleicher Höhe wie für 2018 vorgesehen.
2. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, ausreichend Personal für
Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.
Da Mangel an ausgebildetem Fachpersonal besteht, mögen auf Landesebene
Möglichkeiten geschaffen werden, auch bestehende Systeme mit Schulsozialarbeitern an
Grundschulen vor Ort zu unterstützen.
Dabei sollte als Grundlage gelten, dass Mittel für Schulsozialarbeit auch als
Schulsozialarbeit bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.
Sachverhalt
Das Land Niedersachsen hat angekündigt, sich ab 2019 stärker in der Finanzierung der
Schulsozialarbeit an Ganztagsgrundschulen zu engagieren. Dabei wird von zunächst 150
Stellen in 2019 für das ganze Land gesprochen.
Im Landkreis Lüneburg hat bereits vorher beschlossen, dass Schulsozialarbeit ein
unverzichtbarer Teil des Schullebens ist. Schulsozialarbeit leistet seit Jahren einen
erheblichen Beitrag, soziale Benachteiligung auszugleichen und Kindern und Jugendlichen
an den Schulen eine positive Entwicklung und stabile Perspektiven zu ermöglichen.
Schulsozialarbeit ist das präventive Instrument, erhöht die Chancen und Möglichkeiten der
Teilhabe und ist daher an allen Schulen dringend erforderlich. Was in Grundschulen nicht
richtig unterstützt wird, kommt in den weiterführenden Schulen zum Tragen.
Der Landkreis hat daher diese zunächst mit Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket,
später mit eigenen Mitteln finanziert.
Aufgrund der Ankündigung der Landesregierung zum Einstieg in die Landesfmanzierung sind
die Ansätze für Schulsozialarbeit (im Produkt 351-715) in der Finanzplanung im Haushalt für
2019 im Vergleich zu 2018 halbiert worden, für 2020 noch einmal halbiert und für 2021 keine
eigenen Mittel mehr vorgesehen.
Bei 150 Stellen in 2019 für das ganze Land ist zu erwarten, dass max. 2 Stellen auf den
Landkreis Lüneburg entfallen. Das Personal soll dabei auch vom Land eingestellt und
eingesetzt werden.
Im Landkreis Lüneburg wird die Grundschulsozialarbeit von den Sozialraumträgern
übernommen, die die Mittel dafür erhalten.
Das ist ein System, dass sich bei uns bisher bewährt hat und nicht zerstört werden sollte.
Die Sozialraumträger und das Fachpersonal brauchen Sicherheit über 2018 hinaus, wie es bei
uns im Landkreis Lüneburg weitergeht. Es besteht sonst Gefahr, das Fachpersonal zu
verlieren. Daher sollte mit dem Beschluss zum Haushaltsansatz für 2019 in gleicher Höhe wie
2018 jetzt bereits Sicherheit geschaffen werden.
Wir stehen grad in heutigen Zeiten überbordenden Schwierigkeiten der Kinder im breiten
Erziehungsfeld an Schulen gegenüber, denen verlässlich kontinuierliche Strukturen entgegen
gesetzt werden müssen, flächendeckend für jede Schule.
Es ist dringend erforderlich, dass das Land weitere Stellen schafft. Dieses ist aufgrund des
Mangels an Fachpersonal nicht leicht. Daher sollten auch bestehende System wie das im LK
Lüneburg über die Sozialraumträger unterstützt werden. Gerade eine sichere Bindung und
emotionale Beziehungsarbeit fördern eine positive Entwicklung, das geht nicht, wemi man die
Bezugspersonen alle Jahre wechselt, jemand neues oder gar keiner mehr kommt.
Mittel für Schulsozialarbeit kapitalisieren und für andere Zwecke verwenden zu können,
halten wir dabei für nicht sinnvoll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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89,3 kB
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