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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2018/269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

 

1. Der Ansatz für Schulsozialarbeit im Haushalt des Landkreises Lüneburg wird für

2019 in gleicher Höhe wie für 2018 vorgesehen.

 

2. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, ausreichend Personal für

Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.

Da Mangel an ausgebildetem Fachpersonal besteht, mögen auf Landesebene

Möglichkeiten geschaffen werden, auch bestehende Systeme mit Schulsozialarbeitern an

Grundschulen vor Ort zu unterstützen.

Dabei sollte als Grundlage gelten, dass Mittel für Schulsozialarbeit auch als

Schulsozialarbeit bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.

 

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Sachverhalt

 

Sachlage der Antragsteller:

 

Das Land Niedersachsen hat angekündigt, sich ab 2019 stärker in der Finanzierung der

Schulsozialarbeit an Ganztagsgrundschulen zu engagieren. Dabei wird von zunächst 150

Stellen in 2019 für das ganze Land gesprochen.

 

Im Landkreis Lüneburg hat bereits vorher beschlossen, dass Schulsozialarbeit ein

unverzichtbarer Teil des Schullebens ist. Schulsozialarbeit leistet seit Jahren einen

erheblichen Beitrag, soziale Benachteiligung auszugleichen und Kindern und Jugendlichen

an den Schulen eine positive Entwicklung und stabile Perspektiven zu ermöglichen.

Schulsozialarbeit ist das präventive Instrument, erhöht die Chancen und Möglichkeiten der

 

Teilhabe und ist daher an allen Schulen dringend erforderlich. Was in Grundschulen nicht

richtig unterstützt wird, kommt in den weiterführenden Schulen zum Tragen.

Der Landkreis hat daher diese zunächst mit Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket,

später mit eigenen Mitteln finanziert.

 

Aufgrund der Ankündigung der Landesregierung zum Einstieg in die Landesfmanzierung sind

die Ansätze für Schulsozialarbeit (im Produkt 351-715) in der Finanzplanung im Haushalt für

2019 im Vergleich zu 2018 halbiert worden, für 2020 noch einmal halbiert und für 2021 keine

eigenen Mittel mehr vorgesehen.

Bei 150 Stellen in 2019 für das ganze Land ist zu erwarten, dass max. 2 Stellen auf den

Landkreis Lüneburg entfallen. Das Personal soll dabei auch vom Land eingestellt und

eingesetzt werden.

 

Im Landkreis Lüneburg wird die Grundschulsozialarbeit von den Sozialraumträgern

übernommen, die die Mittel dafür erhalten.

Das ist ein System, dass sich bei uns bisher bewährt hat und nicht zerstört werden sollte.

Die Sozialraumträger und das Fachpersonal brauchen Sicherheit über 2018 hinaus, wie es bei

uns im Landkreis Lüneburg weitergeht. Es besteht sonst Gefahr, das Fachpersonal zu

verlieren. Daher sollte mit dem Beschluss zum Haushaltsansatz für 2019 in gleicher Höhe wie

2018 jetzt bereits Sicherheit geschaffen werden.

 

Wir stehen grad in heutigen Zeiten überbordenden Schwierigkeiten der Kinder im breiten

Erziehungsfeld an Schulen gegenüber, denen verlässlich kontinuierliche Strukturen entgegen

gesetzt werden müssen, flächendeckend für jede Schule.

 

Es ist dringend erforderlich, dass das Land weitere Stellen schafft. Dieses ist aufgrund des

Mangels an Fachpersonal nicht leicht. Daher sollten auch bestehende System wie das im LK

Lüneburg über die Sozialraumträger unterstützt werden. Gerade eine sichere Bindung und

emotionale Beziehungsarbeit fördern eine positive Entwicklung, das geht nicht, wemi man die

Bezugspersonen alle Jahre wechselt, jemand neues oder gar keiner mehr kommt.

 

Mittel für Schulsozialarbeit kapitalisieren und für andere Zwecke verwenden zu können,

halten wir dabei für nicht sinnvoll.

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2018 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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